Zu blöd, den Tempomat zu bedienen....

Diskutiere Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... im 121, 323, 626, 929 Forum im Bereich Technikbereich: Die klassischen Mazda Modelle; Ich bin seit heute 10.30 glücklicher Mazda 626 (GF) Fahrer. Soweit läuft das Fahrzeug ohne Probleme, nur bekomme ich den Tempomat nicht rein...
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #1

Roadrunner82

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Ich bin seit heute 10.30 glücklicher Mazda 626 (GF) Fahrer.
Soweit läuft das Fahrzeug ohne Probleme, nur bekomme ich den Tempomat nicht rein.
Nach der Gebrauchsanweisung muss ich auf den Hebel drücken. Die Kontrolleinheit geht an, LED leuchtet - das tut es auch.
Dann min. 2 Sekunden warten, den Hebel nach unten ziehen und Gaspedal sowie auch den Hebel wieder loslassen.
fertig ?

Soweit läuft alles auch bei mir. Die Zweite Kontrolleuchte, dass die Geschwindigkeit gespeichert ist, geht ebenfalls an.
Nur wenn ich dann das Gaspedal loslasse, hält er nicht die Geschwindigkeit ? Mache ich da was falsch, muss ich einen Hebel länger ziehen ? Oder ist der Tempomat defekt ?

Gruß
Daniel
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #2
Dom

Dom

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Also ich hatte einen 626 mal als leihwagen, der tempomat ging bei mir einfach durch längeres drücken an und hielt auch die geschwindigkeit. keine ahnung was da bei dir los ist.
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #3

Silencer

...

Aaaalso... Durch den vorherigen Thread bin ich hier wohl bekannt ;) Durch meine Problemchen mit meinem Mazda hatte ich in den letzten Tagen sowohl einen Honda Jazz als auch ein älteres 626 GF Modell als Leihwagen. Der 626 hatte auch Tempomat. Ich bin beispielsweise auf der Autobahn gefahren. Wenn ich dann einmal den Hebel gedrückt habe, hat er sich die Geschwindigkeit gemerkt. Dann bin ich etwas abgefallen mit der Geschwindigkeit und habe den Hebel einmal kurz nach unten gezogen. Der Wagen bescheunigte und hielt die Geschwindigkeit. Nach dem ersten kurzen Drücken leuchtet am Tacho eine "Cruise Main" Leuchte auf. Nach dem kurzen Nach unten Ziehen des Hebels eine "Cruise" Leuchte. Es sollte dann alles funktionieren. Eventuell ist der Tempomat sonst defekt.

MfG
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #4

Roadrunner82

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so wie es mir inzwischen scheint, ist das gerät defekt, ich habe jetzt wirklich jede möglichkeit durchgespielt und er hält einfach nicht die geschwindigkeit. :(
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #5
K3-VET

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Hallo,

dann ist das ein Fall für die Gewährleistung. Es sei denn, der Händler beweist dir, dass der Tempomat bei der Übergabe noch funktioniert hat.
Oder haste ihn privat gekauft?


Bis denne

Daniel
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #6

Roadrunner82

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ne also der lief auch schon auf der probefahrt nicht.

heute abend habe ich nochmals alle möglichen sachen durchprobiet, jedoch wieder ohne erfolg.

das fahrzeug habe ich direkt beim mazdahändler in greifswald gekauft.
insofern sollte es mit der gewährleistung/garantie kein problem sein.
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #7
Dom

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allerdings liegt die beweispflicht in D beim käufer, aber ich denke du kommst mit dem händler schon zurecht :)
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #8
K3-VET

K3-VET

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Hallo,

Dom schrieb:
allerdings liegt die beweispflicht in D beim käufer, aber ich denke du kommst mit dem händler schon zurecht :)

nein, im Regelfall hast du 2 Jahre Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Bütt, dem Käufer zu beweisen, dass der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist.
Nach Ablauf der 6-Monats-Frist ist der Käufer in der Beweispflicht und muss der Verkäufer beweisen, dass der Mängel schon bei Kauf vorgelegen hat.

Die Gewährleistung kann auf 12 Monate verkürzt werden; das ist im Kaufvertrag festzuhalten. Der Käufer kann sich freuen, wenn der Verkäufer weniger als 12 Monate reinschreibt, oder die Gewährleistung gänzlich streicht. Dann nämlich ist diese Klausel ungültig und es gilt die gesetzliche Regelgewährleistung von 24 Monaten.

Der Käufer sollte aber beim Kauf darauf achten, dass als Verkäufer das Autohaus bzw. der Händler steht - als Firma! Steht als Verkäufer nur der Name des Händlers, ist es ein Privatverkauf ohne Gewährleistung.
(Bei einem Mazda-Vertragshändler wird das aber nicht der Fall sein)

Ist die Gewährleistung vertraglich auf 12 Monate beschränkt worden, gilt trotzdem die 6-Monats-Frist der Beweislage.


Ich denke aber auch, dass du dich mit dem Händler schon einig wirst. Normalerweise ists ja so, dass der Händler dich auch als Kunden behalten will.
Ansonsten kannst du dich ja immer noch an Mazda Deutschland wenden - vielleicht erreichst du dann so etwas beim Händler.

Halt uns auf dem Laufenden.


Bis denne

Daniel
 
  • Zu blöd, den Tempomat zu bedienen.... Beitrag #9

Roadrunner82

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jetzt nur kein grund zur panik :)
danke für die vielen ratschläge.
im angebot waren damals 12 monat gewährleistung enthalten.
beim verkauf hat dann der händler aber 12 monate garantie draus gemacht. ich denke mal, dass er dies nicht getan hätte, wenn er ein schlechtes gewissen bei dem verkauf gehabt hat.

wenn alles nichts helfen wird habe ich auch noch ein ganz besonderes durckmittel. ein alter schulfreund hat den ältesten mazda (929 bj 86) hier im umkreis, den sich mazda auch ganz gerne als anschauungsobjekt zu besonderen tagen ausleiht.

nach diesen 12 monaten garantie habe ich dann noch 12 weitere monate gewährleisutng, oder ?
 
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