§ 2 Abs. 3a StVO
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein. In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."
Also was jetzt? Die Notwendigkeit einer verkehrssicheren Bereifung (mehr steckt ja tatsächlich nicht dahinter) leiten Kenner der StVO schon immer aus den bisher vorhandenen Paragrafen ab: Durfte man jemals mit abgefahrenen Reifen fahren, Herr Tiefensee? Neu ist also lediglich der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss in der nächsten Eiszeit 2006 mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung sogar mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Trotzdem hilft auch der Kommentar des Ministers nicht sehr viel weiter: Was passiert beispielsweise, wenn man mit dem (Zitat) "guten Sommerreifen" auf Schnee ins Rutschen kommt? Kann der Beweis angetreten werden, dass so etwas mit dem Winterreifen auch passiert wäre? Mal sehen was die Gerichte im nächsten Winter dazu sagen...
Meine Meinung: Wieder einmal viel bürokratischer Lärm, aber wenig verwertbare Ergebnisse.