Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet.

Diskutiere Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. im Mazda allgemein Forum im Bereich Allgemeine Diskussionen; Liebe Mazdaianer Ich habe im Dezember '06 ein Auto bestellt, welches ich Anfang April geliefert bekommen habe. Der ausgemachte Preis war der...
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #1

wiesentaler

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Liebe Mazdaianer

Ich habe im Dezember '06 ein Auto bestellt, welches ich Anfang April geliefert bekommen habe.
Der ausgemachte Preis war der Listenpreis abzüglich 13% Rabatt und mit 16% MwSt. berechnet. Klar wusste ich, daß ich 19% werde zahlen müssen. Dummerweise hat dann aber sowohl der Autohändler als auch ich nicht mehr daran gedacht.
In der Rechnung, welche am 31.03.07 ausgestellt wurde, wird der Steuersatz mit 19% angegeben.
Die rechnung an sich ist korrekt mit den zahlen die dort angegeben sind. Aber sie at mit dem falschen Nettopreis gerechnet.
Jetzt, eine Woche nach dem ich das Auto bezahlt habe und es bei mir vor dem Haus steht, ruft mich die zuständige Sachbearbeiterin an und fragt mich, ob ich so nett wäre die über 700 Euro Differenz zu bezahlen...

Ob ich so nett sein will weiß ich noch nicht.
Aber wie sieht das denn rechtlich aus? Bin ich den verpflichtet, dieser Nachforderung nachzukommen oder wäre das reine Kulanz?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße euch allen

Wiesentaler
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #2
Behemoth

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puuh .. ich will jetzt keine großen hoffnungen machen .. auch bin ich kein rechtsanwalt oder sonstiges in der richtung der sich mit sowas explizit befasst ...
aber ich glaub im nachhinein dürfen rechnungen nicht erhöht werden ..
denn es handelt sich dabei ja um einen schriftlich vereinbarten preis .. den du vermutlich auch unterschrieben hast ..
und ich denke nicht das im kleingedruckten steht dass du im nachhinein noch draufzahlen wirst ..
wenn sich die dame verrechnet, vertippt oder einfach den falschen preis nimmt .. dann kannst du ja nix dafür ..

basiert nur auf vermutungen !
gibt doch bestimmt rechts-auskünfte die dir da (auch kostenlos?) kurzen bündigen rat geben
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #3
Hagen_77

Hagen_77

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Hehe ich denke mal das fällt unter das Pech Gesetz für den Händler, so wie im Einkaufszentrum, wenn was fälschlich vergünstigt angeschrieben ist bekommst es trozdem zu dem Preis der angeschrieben steht wegen Falschinformation...

...du hast auf dem Vertrag die Summe stehen die du bereits bezahlt hast oder?? Wenn dem so ist ists deren Pech, du hast einen Vertrag den du erfüllt hast und fertig ;-)

Allerdings werden sie Dir dann die 700€ schön langsam bei den Servicen und so draufschlagen nehm ich mal an, hier ne Stunde Arbeitszeit mehr usw... ist im Prinzip deine Entscheidung, wenn du den Vertrag unterzeichnet hast und auf dem die Summe steht ohne die 700€ dann können Sie Dir rechtlich nix... ;-)

MFG
Hagen
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #4
Heffernan

Heffernan

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Naja die Service Arbeiten könnte er ja bei einem anderen Mazda Händler machen lassen.

Also meiner Meinung nach bist du im Recht. Du hast dich voll und ganz auf die Richtigkeit der Rechnung bzw. des Angebotes verlassen. 700€ mehr hast du nicht. Fertig.

Ich erinnere mich gerade an eine Aktion des örtlichen ProMarkts (ist schon etliche Jahre her). Da haben die ausversehen eine Playstation 2 (die damals noch neu war) für billige 99€ in´s Schaufenster gestellt. Leider haben sie die Playstation 1 gemeint, aber irgend ein Mitarbeiter hat das wohl verschlafen. So gingen viele brandneue PS2´s zum Spottpreis raus.

Bei dir ist das imo fast das selbe.

Der soll sich nicht so haben - der ist auf die 700€ ohnehin nicht angewiesen...:neeee:

Als Händler würde ich mir die Blöße überhaupt nicht geben *kopfschüttel*
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #5

wiesentaler

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So schauts aus :)

Gerade habe ich mit einem Anwalt telefoniert.
Es handelt sich um einen Kalkulationsirrtum durch den Verkäufer. Theoretisch könnte er den Kaufvertrag anfechten und dessen Aufhebung erzwingen, macht sich dann aber auch schadenersatzpflichtig.
Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung.
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #6
Hagen_77

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Der soll sich nicht so haben - der ist auf die 700€ ohnehin nicht angewiesen...

Als Händler würde ich mir die Blöße überhaupt nicht geben *kopfschüttel*

Da hast absolut recht aber wenn Ihm der Laden ned gehört kann er dann seinem Chef erklären warum da 700€ fehlen... auch ned grade wenig eigentlich :|

@ wiesentaler: wie gesagt fehler von Händler, aber der wird Dir das mit ziemlicher Sicherheit mal so nebenbei in Rechnung stellen... also beim Service oder so mal 1-2 Stunden mehr verrechnen usw. manche Händler bzw. Werkstätten sind da ein bisschen Heikel :?

Du könntest aber mit Ihm handeln, einfach sagen du bezahlst Ihm die kohle dafür bekommste was ausm Zubehör was zumindest der Hälfte des Preises entspricht oder so, probieren kann mans ja ;-)

MFG
Hagen
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #7
Schurik29a

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Hab's mir fast gedacht, dass der Händler die A-Karte hat - es hat sich hier zu Lande ja durchgesetzt über Brutto-Preise zu verhandeln, die auch in der Bestellung so drin stehen. Das wäre schonmal der erste Grund, dass der Händler "pech" hat.

In anderen Ländern sind sogar in Supermärkten nur Nettopreise und die Umsatzsteuer kommt an der Kasse drauf ;)

Naja, wichtig erstmal, dass Du die 700 nicht zahlen MUSST - ob es ratsam ist mit dem Händler zu handeln mag ich nicht entscheiden.

Gruß Schurik
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #8

da_user

Also ich würd auch versuchen mit dem Händler ein bisschen zu verhandeln.
N paar Zubehörteile rausschinden, vielleicht den einen oder anderen Service,... was weiß ich... ^^
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #9

wiesentaler

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Ich werde noch ein paar Nächte darüber schlafen und dann entscheiden, wie ich vorgehe. Wenn die Sache vorüber ist, lasse ich euch wissen, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße
Wiesentaler
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #10
K3-VET

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Hallo,

ich meine mal gelesen zu haben, dass ein in 2006 bestelltes Auto nur mit 16 % besteuert wird. Wäre das nicht so, hätte uU ein Autokäufer Pech, der sein Auto im Juli oder August 2006 bestellt hat, das Auto im Dezember hätte kommen sollen, dann aber doch noch 2 Wochen später kommt. Soll der jetzt plötzlich 19 % zahlen? Sicher nicht.

Ich würde diesbezüglich mal googlen und dem Händler dann verklickern, dass die Rechnung falsch ist (also wenn es wirklich so ist, wie ich sagte)


Bis denne

Daniel
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #11

da_user

Ausschlaggebend ist nicht Bestell- oder Lieferdatum sondern Rechnungsdatum.
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #12
Schurik29a

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Jepp, aber noch ausschlaggebender ist der Endpreis auf der Bestellung. Somit hat der Händler ein Recht auf den verinbarten Brutto-Preis, aber nicht auf die erhöhte Steuer - dass hätte der Händler vorher mit dem Käufer schriftlich vereinbaren müssen. Da er es nicht hat, obwohl die Steuererhöhung greifbar war, hat er eben schlecht für sich gearbeitet ;)

Gruß Schurik
 
  • Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet. Beitrag #13

da_user

Entscheidend für die Mehrwertsteuer ist der Bruttopreis und das Ausstellungsdatum der Rechnung.
Der Händler hat auch kein Recht auf die erhöhte MWST, das hat der Staat.
Wenn die Rechnung nach dem 31.12.06 ausgestellt ist, gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%, Ausnahme: es wurde zuvor schriftlich vereinbart, dass der Händler die 3% Steuererhöhung übernimmt. Ansonsten kann da weder Händler noch Käufer viel dran verändern.
 
Thema:

Wenn sich der Autohändler ein "bisschen" verrechnet.

Sucheingaben

autohaus hat sich verrechnet

,

http:www.mazda-forum.infomazda-allgemein8854-wenn-sich-der-autohaendler-ein-bisschen-verrechnet.html

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