
Mazda4ever
Mazda-Forum User
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Hallo!
Mein Sohn hat im Juli 2002 seine Fahrerlaubnis bekommen.
Am 29.11.02 hatte er dann einen verschuldeten Unfall mit, Gott sei Dank, nur leichten Personenschaden (Prellungen durch den Gurt)
Dadurch hat sich seine Probezeit lt. geltenden Recht von 2 auf 4 Jahre verlängert.
Meine Frage an Euch: wann endet genau diese auf 4 Jahre verlängerte Probezeit?
Im Juli, dann hat er ja den Schein 4 Jahre gehabt.
Oder erst am 29.11.06, also 4 Jahre nach dem Unfall.
Oder gibt es noch einen anderen Termin...?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Mein Sohn hat im Juli 2002 seine Fahrerlaubnis bekommen.
Am 29.11.02 hatte er dann einen verschuldeten Unfall mit, Gott sei Dank, nur leichten Personenschaden (Prellungen durch den Gurt)
Dadurch hat sich seine Probezeit lt. geltenden Recht von 2 auf 4 Jahre verlängert.
Meine Frage an Euch: wann endet genau diese auf 4 Jahre verlängerte Probezeit?
Im Juli, dann hat er ja den Schein 4 Jahre gehabt.
Oder erst am 29.11.06, also 4 Jahre nach dem Unfall.
Oder gibt es noch einen anderen Termin...?
Vielen Dank für Eure Antworten.