Verkehrskontrolle

Diskutiere Verkehrskontrolle im 121, 323, 626, 929 Forum im Bereich Technikbereich: Die klassischen Mazda Modelle; Hallo! Gestern Abend bin ich mit meinem 323 mal wieder in ne Verkehrskontrolle reingeraten... Hab noch Probzeit! Leider wahren meine Felgen...
  • Verkehrskontrolle Beitrag #1

sirbenni

Hallo!

Gestern Abend bin ich mit meinem 323 mal wieder in ne Verkehrskontrolle reingeraten... Hab noch Probzeit! Leider wahren meine Felgen noch nicht eingetragen und meine Blinker sind auch ans Standlicht angeschlossen das heißt sie leuchten immer mit! Das ham die natütrlich gemerkt un ich hab jez ne Anzeige am Hals!
Wollte mal fragen ob irgendjemand ne Ahnung hat was da jez auf mich zukommen könnte! Kann mir da jemand helfen?

Mfg
 
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  • Verkehrskontrolle Beitrag #2
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Im normalfall Geldstrafe. Sonst nix. Auch in der Probezeit. Bei nicht eingetragenen Teilen müssten sie dir eigentlich ne Frist setzen von meist 1 Woche die du Zeit hast einzutragen und dann hat sich das gegessen.
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #3
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Wie ist das eigentlich mit den dauerleuchtenden Blinkern, bei USA-Autos wäre das ja meist standardmäßig so. Wenn man es umbaut, muss man damit zum TÜV oder wie tut das? Was, wenn das Auto ein USA-Import ist, der auf D getrimmt wurde und man die Modifikation einfach wieder rückgängig macht? Nur mal so aus Interesse...
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #4
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musste alles eintragen lassen :)
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #5
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Wenn die Felgen/Reifenkombination grundsätzlich für dein Fahrzeug zugelassen sind (ABE), du keine Änderungen zB am Radlauf durchführen musstest, die der Abnahme (TÜV o.ä.) bedürfen, ist es normalerweise lediglich eine VOwi von 10 Euro. Wobei heutzutage keine extra Vorlage des Fzg.-Scheins oder neu Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle bzgl. einer Eintragung notwendig ist. Wird nur noch eingetragen, wenn du wegen andere Sache vorstellig wirst , zB Ummeldung. Im neuen Fahrzeugschein wird es eh nicht mehr eingetragen.

Falls der Reifen-Felgentyp keine Zulassung für deinen Mazda hat, dann könntest du in den Bereich des §19 StVZO kommen mit Erlöschen der Betriebserlaubnis (50 Euro, 3 Punkte), eine Begründung für eine Gefährdung vorausgesetzt.

Grundsatzälich gilt: ist das Anbauteil in irgendeiner Form genehmigungsfähig (ABE,Gutachten, Einzelabnahme) kann es nach (bei uns vorherrschender) gängiger Rechtsmeinung KEIN Erlöschen der BE sein.

Trotzdem wird diese sehr oft so angezeigt und geht auch (aufgrund Unkenntnis) so durch.

Die Dauerleuchteblinker sind eine unzulässige lichttechnische Einrichtung und kosten ebenfalls 10 Euro.
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #6
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ja er hat ja schon gesagt das er keine ABE hat für die Felgen ^^, aber es gibt auch eine sache die die wenigsten autofahrer wissen. Die Polizei darf kein Auto aus dem Straßenverkehr ziehen und sofort an Ort und Stelle Ausserbetrieb setzen, sprich TÜV Siegel entfernen oder kennzeichen mitnehmen oder ähnliches was die halt so machen. Bekannter von meinem Vater war deshalb vor Gericht und der kennt sich auch so bizzle mit gesetzen aus, und hat vor gericht gewonnen. scheinbar gibts irgendwo versteckt ein gesetz was der polizei verbietet ein fahrzeug an ort und stelle still zulegen. Polizei müssen dir eine Zeitfrist geben, meinetwegen 1 woche, die du zeit hast, zum TÜV zu fahren eintragen zu lassen etc. und dann musst du bei denen vorfahren und zeigen.

So war das bei nem Kollege von mir auch als er wegen seinem zu lauten auspuff angehalten wurde, Polizei selber hat garnix gesehen was geändert war, haben ihn dann frist von 3 tagen gegeben die er zum tüv fahren muss, dann war er beim TÜV und der hat ihn durchgehen lassen, weil nix gefunden hat was illegal is. (Obwohl er eine MSD Attrappe drunter hatte) somit ist er dann zu den bullen gefahren und durfte trotz zu lauten auspuff weiter fahren.
Da kann Polizei auch nichts mehr machen, wenn der TÜV sogar im nachhinein das Siegel gibt. osten dafür musste er natürlich selber zahlen.
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #7
Yellow

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ja er hat ja schon gesagt das er keine ABE hat für die Felgen ^^, aber es gibt auch eine sache die die wenigsten autofahrer wissen. Die Polizei darf kein Auto aus dem Straßenverkehr ziehen und sofort an Ort und Stelle Ausserbetrieb setzen, sprich TÜV Siegel entfernen oder kennzeichen mitnehmen oder ähnliches was die halt so machen. Bekannter von meinem Vater war deshalb vor Gericht und der kennt sich auch so bizzle mit gesetzen aus, und hat vor gericht gewonnen. scheinbar gibts irgendwo versteckt ein gesetz was der polizei verbietet ein fahrzeug an ort und stelle still zulegen. Polizei müssen dir eine Zeitfrist geben, meinetwegen 1 woche, die du zeit hast, zum TÜV zu fahren eintragen zu lassen etc. und dann musst du bei denen vorfahren und zeigen.

So war das bei nem Kollege von mir auch als er wegen seinem zu lauten auspuff angehalten wurde, Polizei selber hat garnix gesehen was geändert war, haben ihn dann frist von 3 tagen gegeben die er zum tüv fahren muss, dann war er beim TÜV und der hat ihn durchgehen lassen, weil nix gefunden hat was illegal is. (Obwohl er eine MSD Attrappe drunter hatte) somit ist er dann zu den bullen gefahren und durfte trotz zu lauten auspuff weiter fahren.
Da kann Polizei auch nichts mehr machen, wenn der TÜV sogar im nachhinein das Siegel gibt. osten dafür musste er natürlich selber zahlen.

DAS halte ich für ein Gerücht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Liegt eine konkrete Gefährdung vor oder/und die Voraussetzungen nach §19/II STVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis) dann MUSS das Fahrzeug auf der Stelle stillgelegt werden. Wenn Anzeige wegen Erlsöchen BE folgt, dann eigentlich in aller Konsequenz. Viele Kollegen scheuen jedoch das "auf der Stelle Stilllegen" und gehen hier recht mässigend mit der Sache um, räumen Fristen zur Behebung ein oder zum Erbringen eines Nachweises. Ein lauter Auspuff ist auch kein Ding, dass eben mal den Verkehr gefährded. Zudem sind die Dezibelangaben nicht ohne Weiteres überprüfbar (Schallpegelmmesser...geeicht...wer hat das schon dabei ?). In der Regel weichen die Auspuffanalagen auch nicht von den Zulassungen der Lärmgrenzen (teilweise aus den 70ern) der Fahrzeugtypengenehmigung ab. bzw überschreiten diese. Anders wäre das Abgasverhalten. Ein Grundbestand zum Erlschen der BE (bei verschlechterung). Hier ist aber eine Prüfung notwendig, die vor Ort nicht durchgeführt werden kann.

Bei Zweifeln oder zur Beweissicherung, fahren wir auch (natürlich nur zu Geschäftszeiten) zu einem Sachverständigen und nehmen die Karre zB auf die Hebebühne. Danach kann dann schon mal das böse Erwachen des Bastlers folgen...

Eine Eintragung des TüV o.ä. ist kein Freibrief. Trotzdem kann eine Anzeige folgen, trotzdem kann Erlöschen BE vorliegen.

Ich hab zB. immer mal wieder die eine oder andere Prollkarre, die best. Reifen-Felgenkombis vom TüV (einer dafür bekannten Prüfstelle) abgesegnet bekommen hat, die aber den Vorschriften widersprechen. Da nützt das TÜV-Gutachten wenig, wenn die StVZO nicht eingehalten wird. Die Pneus kommen runter....aus Gründen der verhältnismässigkeit wird aber zumeist auch hier auf eine sofortige Entstempelung verzichtet.

Übrigens wirst du in der Regel zu fast jedem Gutachten ein Gegengutachten bekommen....

Ich selber habe seit der Novellierung des §19 StVZO erst 2 Fahrzeuge an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen. Hier war jeweils eine konkrete Gefährdung gegeben und eine Weiterfahrt wäre unverantwortlich gewesen.

Übrigens lasse ich bei Schwerverkehrskontrollen regelmässig die Brummis stehen. Die kommen ohne Reperatur vor Ort keinen Meter weiter...

Vor Gericht hatte ich da noch nie Probleme... und die Speditionen stellen gerne hohe Schadensersatzansprüche (vergeblich).

Ich zähle es schliesslich zu meiner Aufgabe, andere Menschen vor der Gefahr durch unsichere Fahrzeuge (besonders 40-Tonner) zu bewahren.

Der Rest (Sportluftfilter, Tieferlegung, Spoilerkram usw. ohne Eintragung, WENN zulässig für das Fahrzeug zB...oder Auspuff ...) sind kleine Ordnungswidrikeiten mit kleinen Verstössen gegen die StVZO, ohne grosse Folgen..wenn keine Gefährdung vorliegt.

Wie gesagt: alles was grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann kein Erlöschen der BE sein und stellt damit keine Gefährdung dar.
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #8
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Es scheint mir Sie sind Polizist?

Gut zu wissen, sehr ausführliche Information.

Das heißt also ich kann ohne bedenken weiterhin mit meinem msd ersatzrohr durch die gegend fahren ohne angst haben zu müssen das meine karre stillgelegt wird 8)
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #9
Yellow

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Das heißt also ich kann ohne bedenken weiterhin mit meinem msd ersatzrohr durch die gegend fahren ohne angst haben zu müssen das meine karre stillgelegt wird 8)

Siezen ist doof hier ;) Ja , ich bin Polizist :D

Der MSD dürfte wohl kein prob sein, wenn die Abgasewrte dadurch nicht die erlaubte Grenze sprengen und das Geräuschverhalten im Rahmen bleibt. Eine konkrete Gefährdung wird sich sonst wohl kaum aus dem Teil ergeben.. oder ist er mit Kaugummi befestigt ? ;)
 
  • Verkehrskontrolle Beitrag #10
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erm, nee ^^ nicht mit kaugummi, naja is schon enorm laut ^^ obwohl ich im moment sogar nur serien topf drunter hab :) wenn mein sportauspuff wieder kommt der neue dann wird der schon rally ähnlich von der lautstärke und vom sound her. aber die polizei hier bei uns ist eigentlich sehr tuning freundlich, hab noch nie gehört das hier einer angehalten wurde, ausser die ganzen Roller Tuner ;) Bekannter fährt schon seit einem Jahr mit seinem Mini Cooper S und leergeräumter anlage hierrum und hat noch keine probleme :) ansonsten sagich einfach ein kollege hat gesagt ich darf so fahren :P
 
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