ja er hat ja schon gesagt das er keine ABE hat für die Felgen ^^, aber es gibt auch eine sache die die wenigsten autofahrer wissen. Die Polizei darf kein Auto aus dem Straßenverkehr ziehen und sofort an Ort und Stelle Ausserbetrieb setzen, sprich TÜV Siegel entfernen oder kennzeichen mitnehmen oder ähnliches was die halt so machen. Bekannter von meinem Vater war deshalb vor Gericht und der kennt sich auch so bizzle mit gesetzen aus, und hat vor gericht gewonnen. scheinbar gibts irgendwo versteckt ein gesetz was der polizei verbietet ein fahrzeug an ort und stelle still zulegen. Polizei müssen dir eine Zeitfrist geben, meinetwegen 1 woche, die du zeit hast, zum TÜV zu fahren eintragen zu lassen etc. und dann musst du bei denen vorfahren und zeigen.
So war das bei nem Kollege von mir auch als er wegen seinem zu lauten auspuff angehalten wurde, Polizei selber hat garnix gesehen was geändert war, haben ihn dann frist von 3 tagen gegeben die er zum tüv fahren muss, dann war er beim TÜV und der hat ihn durchgehen lassen, weil nix gefunden hat was illegal is. (Obwohl er eine MSD Attrappe drunter hatte) somit ist er dann zu den bullen gefahren und durfte trotz zu lauten auspuff weiter fahren.
Da kann Polizei auch nichts mehr machen, wenn der TÜV sogar im nachhinein das Siegel gibt. osten dafür musste er natürlich selber zahlen.
DAS halte ich für ein Gerücht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Liegt eine konkrete Gefährdung vor oder/und die Voraussetzungen nach §19/II STVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis) dann MUSS das Fahrzeug auf der Stelle stillgelegt werden. Wenn Anzeige wegen Erlsöchen BE folgt, dann eigentlich in aller Konsequenz. Viele Kollegen scheuen jedoch das "auf der Stelle Stilllegen" und gehen hier recht mässigend mit der Sache um, räumen Fristen zur Behebung ein oder zum Erbringen eines Nachweises. Ein lauter Auspuff ist auch kein Ding, dass eben mal den Verkehr gefährded. Zudem sind die Dezibelangaben nicht ohne Weiteres überprüfbar (Schallpegelmmesser...geeicht...wer hat das schon dabei ?). In der Regel weichen die Auspuffanalagen auch nicht von den Zulassungen der Lärmgrenzen (teilweise aus den 70ern) der Fahrzeugtypengenehmigung ab. bzw überschreiten diese. Anders wäre das Abgasverhalten. Ein Grundbestand zum Erlschen der BE (bei verschlechterung). Hier ist aber eine Prüfung notwendig, die vor Ort nicht durchgeführt werden kann.
Bei Zweifeln oder zur Beweissicherung, fahren wir auch (natürlich nur zu Geschäftszeiten) zu einem Sachverständigen und nehmen die Karre zB auf die Hebebühne. Danach kann dann schon mal das böse Erwachen des Bastlers folgen...
Eine Eintragung des TüV o.ä. ist kein Freibrief. Trotzdem kann eine Anzeige folgen, trotzdem kann Erlöschen BE vorliegen.
Ich hab zB. immer mal wieder die eine oder andere Prollkarre, die best. Reifen-Felgenkombis vom TüV (einer dafür bekannten Prüfstelle) abgesegnet bekommen hat, die aber den Vorschriften widersprechen. Da nützt das TÜV-Gutachten wenig, wenn die StVZO nicht eingehalten wird. Die Pneus kommen runter....aus Gründen der verhältnismässigkeit wird aber zumeist auch hier auf eine sofortige Entstempelung verzichtet.
Übrigens wirst du in der Regel zu fast jedem Gutachten ein Gegengutachten bekommen....
Ich selber habe seit der Novellierung des §19 StVZO erst 2 Fahrzeuge an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen. Hier war jeweils eine konkrete Gefährdung gegeben und eine Weiterfahrt wäre unverantwortlich gewesen.
Übrigens lasse ich bei Schwerverkehrskontrollen regelmässig die Brummis stehen. Die kommen ohne Reperatur vor Ort keinen Meter weiter...
Vor Gericht hatte ich da noch nie Probleme... und die Speditionen stellen gerne hohe Schadensersatzansprüche (vergeblich).
Ich zähle es schliesslich zu meiner Aufgabe, andere Menschen vor der Gefahr durch unsichere Fahrzeuge (besonders 40-Tonner) zu bewahren.
Der Rest (Sportluftfilter, Tieferlegung, Spoilerkram usw. ohne Eintragung, WENN zulässig für das Fahrzeug zB...oder Auspuff ...) sind kleine Ordnungswidrikeiten mit kleinen Verstössen gegen die StVZO, ohne grosse Folgen..wenn keine Gefährdung vorliegt.
Wie gesagt: alles was grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann kein Erlöschen der BE sein und stellt damit keine Gefährdung dar.