
Sir Andrew
Mazda-Forum User
- Dabei seit
- 07.03.2004
- Beiträge
- 838
- Zustimmungen
- 0
- Auto
- Mazda6 Sport CD120/TE
- KFZ-Kennzeichen
-
- Zweitwagen
- 323BG
- KFZ-Kennzeichen des Zweitwagens
-
Im Spätsommer beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tiefstehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der ACE Auto Club Europa.
Besonders morgens in der Dämmerung und abends bei sinkendem Sonnenstand steige die Zahl der Autounfälle überproportional an. Viele Autofahrer würden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet. Dieser Effekt führt laut ACE zu schlechter Sicht und folglich zu einem reduzierten Reaktionsvermögen oder kurzen Konzentrationsausfällen. Besonders problematisch sei die Sonneneinstrahlung auf Verkehrsampeln, weil mitunter nur schwer auseinander gehalten werden könne, ob die Lichtzeichenanlage rot oder grün anzeige.
Gerichte und Versicherungen lassen Hinweise, man sei von der Sonne geblendet worden nicht gelten: Laut ACE weisen auch viele Assekuranzen immer wieder darauf hin, dass den Autofahrer in solchen Fällen eine erhebliche Mitschuld treffen kann. Das OLG Köln hatte einem Fahrzeuglenker bei der unberechtigten Überquerung eines Andreaskreuzes grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, auch wenn der Fahrer sich damit rechtfertigte, das Blinklicht sei durch das einfallende Sonnenlicht nicht sichtbar gewesen. (OLG Köln NZV 97, 477). Genau so sah es das OLG Karlsruhe: Ein Autofahrer, so die Richter, müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren. (OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96)
cu
Sir Andrew
Besonders morgens in der Dämmerung und abends bei sinkendem Sonnenstand steige die Zahl der Autounfälle überproportional an. Viele Autofahrer würden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet. Dieser Effekt führt laut ACE zu schlechter Sicht und folglich zu einem reduzierten Reaktionsvermögen oder kurzen Konzentrationsausfällen. Besonders problematisch sei die Sonneneinstrahlung auf Verkehrsampeln, weil mitunter nur schwer auseinander gehalten werden könne, ob die Lichtzeichenanlage rot oder grün anzeige.
Gerichte und Versicherungen lassen Hinweise, man sei von der Sonne geblendet worden nicht gelten: Laut ACE weisen auch viele Assekuranzen immer wieder darauf hin, dass den Autofahrer in solchen Fällen eine erhebliche Mitschuld treffen kann. Das OLG Köln hatte einem Fahrzeuglenker bei der unberechtigten Überquerung eines Andreaskreuzes grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, auch wenn der Fahrer sich damit rechtfertigte, das Blinklicht sei durch das einfallende Sonnenlicht nicht sichtbar gewesen. (OLG Köln NZV 97, 477). Genau so sah es das OLG Karlsruhe: Ein Autofahrer, so die Richter, müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren. (OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96)
cu
Sir Andrew