hab ich am 16.02. in aussicht gestellt: die DEKRA-antwort (eigentlich nichts neues - aber nett von denen):
DEKRA: ...
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Es ist in Europa nicht verboten, auch am Tage mit dem eingeschalteten
Abblendlicht zu fahren. (Tagschaltung z.B. für Skandinavien)
Zu beachten ist allerdings, dass die Scheinwerfer nicht "gedimmt" werden
dürfen, da die Bauartgenehmigung der nur mit den vorgeschriebenen
Leuchtmitteln in vorgeschriebener Leistungsaufnahme und Spannungs-
angabe gültig ist.
Die vorderen weißen Begrenzungsleuchten müssen gemeinsam
mit dem Abblendlicht eingeschaltet sein. Diese Vorschrift gilt nicht
für die Schlussleuchten.
Etwas anders verhält es sich mit den sogenannten Tagfahrleuchten.
An mehrspurigen Kraftfahrzeugen sind zwei Tagfahrleuchten (= 1 Paar)
zulässig. Tagfahrleuchten dürfen am Tag bei Sichtbedingungen, die das
Einschalten der vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung (Scheinwerfer)
nicht erfordern, benutzt werden. Sie müssen automatisch ausschalten,
wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden, und sie dürfen auch ohne
Standlicht einschaltbar sein. Beim Einschalten der Tagfahrleuchte werden
die Schlussleuchten nicht eingeschaltet (Fundstelle: StVZO §49a Erl.7).
Anbaulage siehe Abbildung.
Lichttechnische Einrichtungen sind inkl. ihrer Leuchtmittel
bauartgenehmigungspflichtige Teile. Die Bauartgenehmigung bezieht sich dabei immer auf die vorgesehene Funktion, die auch aus dem Kennbuchstaben der Abschlussscheibe hervorgeht (z.B. B = Nebelscheinwerfer, RL = Tagfahrleuchte), die
Nutzung eines Nebelscheinwerfers oder Abblendscheinwerfers als
Tagfahrleuchte o.ä. ist nicht zulässig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter
[email protected]
gerne zur Verfügung.
(See attached file: tagfahrleuchte.jpg)
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
jetzt ich wieder: auf angedachte gesetzesänderungen konnte die DEKRA vermutlich nicht eingehen - is ja auch nicht deren ding. die antwort konnte man sicherlich sowieso selber nachlesen - hier isses einfacher.
grüße, frank.