Dies ist generell geregelt: auf dem Scheinwerferglas und auf dem Gehäuse sind verschiedene Kennzeichnungen vorgeschrieben. Auf dem Scheinwerferglas müssen die lichttechnischen Funktionen, das Land der Zulassung und die Prüfnummer angegeben sein.
Die Zulassung für Europa ist zu erkennen an einem großen E und einer tiefgestellten Zahl, umrundet von einem Kreis.
Die Genehmigung selbst muss nicht vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommen. Das ist nur dann so, wenn hinter dem E eine kleine 1 steht. Die Zahl gibt nämlich an, welches Land die Genehmigung erteilt hat. Sehr gebräuchlich sind noch E2 (Frankreich), E3 (Italien) E4 (Niederlande), E9 (Spanien) und E13 aus Luxemburg. E11 für Großbritannien bleibt sogar unabhängig vom Brexit. Überhaupt gelten die ECE-Regelungen längst nicht nur in Europa und seiner EU. Die Mitgliedliste enthält beispielsweise auch Japan (E43), Australien (E45) und Südkorea (E51). Die vollständige Länderliste gibt es
hier.
Beispiel:
LED-Scheinwerfer-luxx-FAQ
für Mazda2 DJ, Typbezeichnung Vorne im Glas
Genemigungszeichnung am Gehäuse
