Rechtliche Frage zu neuem Fahrzeugschein und Reifengröße

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  • Rechtliche Frage zu neuem Fahrzeugschein und Reifengröße Beitrag #1
Dominik

Dominik

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Hey Leute,
da meine Oma am Montag verstorben ist und mein Auto auf ihren Namen angemeldet war hab ich es diese Woche umgemeldet und natürlich die neuen Papiere bekommen.
Fahrzeugschein ist jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief ist jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II

In meiner alten Zulassung waren 2 Reifengrößen eingetragen.
1. 175/70 R13
2. 185/65 R14

In den neuen Papieren nur noch die Erste.

Das TÜV Gutachten für die Sommerreifen (auf Alu) sollte ich ab jetzt immer mitführen.
Meine Winterreifen die die 2. Dimension haben stehen nicht im Schein oder Brief drin und ich hab auch kein Gutachten dafür.

Was passiert jetzt wenn mich die Bullen aufhalten und die die nicht eingetragenen Reifen entdecken?

Für eueren Rat wäre ich sehr dankbar.

MfG
Dominik
 
  • Rechtliche Frage zu neuem Fahrzeugschein und Reifengröße Beitrag #2
Mazda4ever

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Moin,
erstmal mein Beileid.
In diesem Fall den alten, entwerteten Kfz Schein mitführen.
Weiteres dazu steht auch hier
 
  • Rechtliche Frage zu neuem Fahrzeugschein und Reifengröße Beitrag #3
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Den alten Fahrzeug-Brief bekommst Du entwertet zurück und kannst Ihn im Auto mitführen. Völlig absurd, ist aber so gedacht: anhand dieses nun ungültigen Dokuments kannst Du die erlaubten Reifenformat nachweisen...

Das Ganze ist noch nicht ganz durchdacht. Du darfst weiterhin beide Reifenformate verwenden, da beide in der EG-Betriebserlaubnis Deines Autos stehen. Soweit also legal. Bisher ungeklärt ist aber die Frage, wie denn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle wissen soll, dass Deine montieren Reifen durch die Betriebserlaubnis zulässig sind. Kein Autobesitzer hat jemals die EG-Betriebserlaubnis seines Autos zu Gesicht bekommen, geschweige denn immer dabei....

Gruß,
Christian
 
  • Rechtliche Frage zu neuem Fahrzeugschein und Reifengröße Beitrag #4

Zulassungsfuchs

Hallo!

Solange Die REifen für dein Fahrzeug freigegeben Sind ist das kein Problem.

Die Beweispflicht bei einer Kontrolle liegt bei den Beamten.

Du hättes den Alten Fahrzeugbrief kostenlos mitnehmen können!
Dies machen manche Zulassungsstellen generell, bei anderen mus man es vorher sagen.

Als Nachweise Gelten z.B.: Alter Fahrzeugbrief, COC-Papier, LIsten von Reifenhändlern usw.
 
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