Export von Fahrzeugen aus Österreich!
Kauf:
Mit dem Verkäufer des Fahrzeuges muss ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Entsprechende Formulare sind beim ÖAMTC erhältlich. Für die meisten Staaten muss die Unterschrift des Verkäufers gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
Mehrwertsteuer:
Wird das Fahrzeug beim Händler gekauft, kann mit diesem die Rückerstattung der österreichischen Mehrwertsteuer vereinbart werden; eine Verpflichtung dazu besteht für den Händler nicht. Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer benötigen Sie das vom Händler ausgestellte Formular U34 oder den "Tax-Cheque". Bei der Ausreise muss dieses Formular vom österreichischen Zoll abgestempelt werden. Die Rückerstattung erfolgt dann bei einer ÖAMTC-Auszahlungsstelle (bei den meisten großen Grenzübergängen) oder direkt durch den Händler.
Wird das Fahrzeug privat gekauft gibt es keine Mehrwertsteuer-Rückvergütung!
Ursprungsnachweis:
Die Europäische Union (EU) hat mit einigen Ländern Osteuropas Präferenzabkommen geschlossen, die eine Zollermäßigung oder Zollbefreiung zum Inhalt haben. Erkundigen Sie sich beim Zollamt in Ihrem Heimatland ob ein solches Abkommen mit der EU existiert. Um eventuelle Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Fahrzeug das Sie in Ihr Heimatland einführen möchten, um ein Produkt der EU handelt.
Je nach Wert des Fahrzeuges kann dieser sogenannte Ursprungsnachweis auf zwei verschiedene Arten erbracht werden.
Über € 6.104,52: Hier benötigt man die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1. Sie muss mit der Schreibmaschine oder dokumentenechten Kugelschreiber ausgefüllt und vom Ausführer handschriftlich datiert und unterschrieben sein. Das Formular ist beim Händler oder bei einem Drucksortenverlag/Staatsdruckerei erhältlich.
Bis € 6.104,52: Hier ist die "Ursprungserklärung auf der Rechnung" ausreichend, die genau im folgenden Wortlauf auf eine Rechnung, einen Lieferschein oder ein anderen Handelspapier geschrieben oder gestempelt werden muss:
"Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer, Bewilligungs-Nr...............) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ......................... Ursprungswaren sind".
Versicherung und Zulassung
Um ein Fahrzeug aus Österreich zu exportieren, muss ein Ausfuhrkennzeichen (grünes Kennzeichen) bei der für den Kaufort zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Kurzversicherung (Auskunft darüber erhalten Sie beim Verband der Versicherungsunternehmer Österreichs Tel. 01/711 56-0.
Zur KFZ-Anmeldung sind folgende Papiere notwendig:
Typenschein
Versicherungsnachweis
Überprüfungsgutachten nach § 57 ("Pickerl") - Das "Pickerl" darf nicht länger als 4 Monate abgelaufen sein, bei Fahrzeugen die älter als 12 Jahre sind, ist ein gültiges Prüfgutachten (noch nicht abgelaufenes Pickerl) notwendig!
Reisepass des Ausführers im Original oder als Kopie mit Vollmacht des Ausführers
Ausfuhr
Fahrzeuge, die von einer Privatperson zum privaten Gebrauch gekauft wurden und mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden, müssen nicht eigens an der Grenze zur Ausfuhr angemeldet werden. Für statistische Zwecke kann jedoch von dem Grenzzollamt, bei dem das Fahrzeug die EU verlässt, das sogenannte Einheitspapier, das die Ausfuhr amtlich bestätigt, ausgestellt werden.
Wenn Sie bei einem Kauf von einem Händler das Formular U 34 oder "Tax Cheque" erhalten haben, muss dieses Formular bei der Ausreise vom österreichischen Zoll bestätigt werden, da ansonsten die Rückvergütung der Mehrwertsteuer nicht erfolgen kann.
Transit:
Wenn Sie auf dem Weg in Ihr Heimatland durch andere Nicht-EU-Länder fahren müssen, kann es sein, dass bei der Einreise eine Kaution verlangt wird die sicherstellen soll, dass das Fahrzeug nicht illegal im Land bleibt. Die Kaution wird bei der Ausreise wieder zurückgezahlt.
Einfuhr :
Bei der Einreise in Ihr Heimatland müssen Sie Ihr Fahrzeug zur Einfuhr anmelden. Um Probleme zu vermeiden empfehlen wir, vorab bei der Zollbehörde Ihres Wohnortes nachzufragen, ob eventuell Einfuhrbeschränkungen bestehen und wie hoch die Einfuhrabgaben einschließlich aller Gebühren sein werden (Importmerkblätter von Drittländern sind auch bei der ÖAMTC-Zollinfo erhältlich).
Überstellungskennzeichen:
"Die Behörde hat Personen, die in ihrem örtlichen Wirkungsbereich ihren Aufenthalt haben, die Bewilligung zu erteilen, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder zugelassene, deren Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder für die ein Wechselkennzeichen (§48 Abs. 2) zugewiesen wurde, vorübergehend auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass dies für Fahrten zur Überstellung des Fahrzeuges an einen anderen Ort, zu Überstellungsfahrten, erforderlich ist, oder wenn der Verlust glaubhaft gemacht wird." ... § 46 Abs. 1 KFG
Die Beförderung von Personen oder Gütern ist bei der Überstellungsfahrt zulässig, solange ihr Charakter als Überstellungsfahrt noch gewahrt ist.
Die Tafeln mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen dürfen, soweit keine andere Möglichkeit besteht, auf Fahrten bei Tageslicht auch so angebracht sein, dass sie nicht mit der Kennzeichenleuchte beleuchtet werden können.
Die Überstellungskennzeichen beantragst du bei den privaten Zulassungsstellen der Haftpflicht-Versicherer.
Die Überstellungskennzeichen werden für mindestens 3 Tage, höchstens für 21 Tage ausgegeben. Eine Gültigkeitsplakette wird entsprechend gelocht in der Zulassungsstelle und auf die Kennzeichentafeln aufgeklebt.
Für den gewünschten Zeitraum muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Zuteilung erfolgt turnusmäßig vom
Verband der Österreichischen Versicherungsunternehmen. Dort – und bei jeder
Zulassungsstelle in deinem Bezirk – kannst du erfahren, welches Versicherungsunternehmen im Zeitraum der Überstellungsfahrt zuständig ist.
Kosten gesamt ... knapp EUR 165,-
Kennzeichentafeln, Garnitur ... EUR 17,40 (Einzeltafel EUR 8,70)
Kostenersatz des Versicherers ... EUR 34,88
Gebühr Überstellungsfahrt ... EUR 76,31
Kaution für die Kennzeichentafeln (wird bei der Rückgabe der Kennzeichentafeln zurückgezahlt) ... EUR 36,34
Versicherungsprämie:
Die Versicherungsprämie musst du beim laut Turnusplan zuständigen Versicherungsunternehmen erfragen. Es wird die Jahresprämie nach den kW in der Bonusstufe 9 errechnet .
Für 3 Tage entspricht die Prämie 10% der Jahresprämie
Ab 3 Tagen bis 21 Tage entspricht sie 12,5 % der Jahresprämie
Dazu kommen noch 11 % Versicherungssteuer
Nötige Dokumente:
Versicherungsbestätigung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
Vollmacht (wenn in Vertretung)
Amtlicher Lichtbildausweis
Besitznachweis (Kaufvertrag, Rechnung, ...)
Typenschein, bei Selbstimport das ausländische Fahrzeugdokument (Kfz-Brief, ...)
Ich hoffe du findest hier alle für die wichtigen Infos!