
olli
Neuling
Hallo,
stand in der Zeitung und wenn ich darüber nachdenke bekomme ich graue Haare (nicht daß das was Schlimmes wäre), aber in der Praxis funktioniert das doch nicht, soll ich in Deutschland immer stehenbleiben und tatsächlich warten, ob einer abbiegt oder nicht? Dann bricht der Verkehr zusammen.
Im abgedruckten Urteil gings um einen Radfahrer, da jedoch ein OLG Urteil ist es "richtungsweisend" und natürl. auch für Auto- u. Kradfahrer beachtlich.
Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht allein auf den gesetzten Blinker eines anderen Fahrzeuges verlassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor, berichtet die in München erscheinende Zeitschrift "recht und schaden" (Heft 12/2005). Wer nicht abwartet, bis das blinkende Fahrzeug tatsächlich in die vorgegebene Richtung abbiegt, handelt grob fahrlässig (Az.: 3 U 2818/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrradfahrers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger war von einer Nebenstraße in einen Kreuzungsbereich eingefahren und dort mit dem Pkw kollidiert. Er erlitt dabei schwere Verletzungen. Als Unfallursache gab der Kläger ein vermeintliches Fehlverhalten des Autofahrers an. Dieser habe ein falsches Blinkzeichen gesetzt. Der Kläger aber habe darauf vertraut und sei daher in den Kreuzungsbereich eingefahren. Das OLG wertete diese Angaben als unerheblich: Der Kläger sei nicht vorfahrtsberechtigt gewesen und habe daher abwarten müssen, welche Richtung der Autofahrer tatsächlich einschlage.
So richtig macht das nicht Sinn. Wofür ist denn der Blinker da? Doch auch, daß sich die anderen darauf verlassen können,...
Gruss!
stand in der Zeitung und wenn ich darüber nachdenke bekomme ich graue Haare (nicht daß das was Schlimmes wäre), aber in der Praxis funktioniert das doch nicht, soll ich in Deutschland immer stehenbleiben und tatsächlich warten, ob einer abbiegt oder nicht? Dann bricht der Verkehr zusammen.
Im abgedruckten Urteil gings um einen Radfahrer, da jedoch ein OLG Urteil ist es "richtungsweisend" und natürl. auch für Auto- u. Kradfahrer beachtlich.
Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht allein auf den gesetzten Blinker eines anderen Fahrzeuges verlassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor, berichtet die in München erscheinende Zeitschrift "recht und schaden" (Heft 12/2005). Wer nicht abwartet, bis das blinkende Fahrzeug tatsächlich in die vorgegebene Richtung abbiegt, handelt grob fahrlässig (Az.: 3 U 2818/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrradfahrers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger war von einer Nebenstraße in einen Kreuzungsbereich eingefahren und dort mit dem Pkw kollidiert. Er erlitt dabei schwere Verletzungen. Als Unfallursache gab der Kläger ein vermeintliches Fehlverhalten des Autofahrers an. Dieser habe ein falsches Blinkzeichen gesetzt. Der Kläger aber habe darauf vertraut und sei daher in den Kreuzungsbereich eingefahren. Das OLG wertete diese Angaben als unerheblich: Der Kläger sei nicht vorfahrtsberechtigt gewesen und habe daher abwarten müssen, welche Richtung der Autofahrer tatsächlich einschlage.
So richtig macht das nicht Sinn. Wofür ist denn der Blinker da? Doch auch, daß sich die anderen darauf verlassen können,...

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