
Clexi
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Ab dem 1. Oktober müssen sich Autofahrer an neue Papiere gewöhnen, der alte Fahrzeugschein und der alte Fahrzeugbrief haben ausgedient. Der Fahrzeugschein heißt künftig "Zulassungsbescheinigung Teil I", und der Fahrzeugbrief hat den Namen "Zulassungsbescheinigung Teil II" erhalten.
Ganz neues Format
Doch nicht nur der Name, auch das Aussehen hat sich, zumindest beim Kraftfahrzeugbrief, geändert:
"Der bisherige Brief sieht vollkommen anders aus: Er hat Din A4-Format und wird nur noch einseitig bedruckt sein. Das Ganze läuft unter der Überschrift 'Harmonisierung der Papiere', das heißt EU-weit sollen alle Papiere einheitlich sein. Sie sollen angeblich fälschungssicherer sein", erklärt Thomas Nockert, Leiter der Zulassungsbehörde Stadt und Landkreis Kassel. Ähnlich wie bei Geldscheinen soll besonderes Papier mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen die wichtigen Dokumente fälschungssicherer als bisher machen.
Bezeichnungen wie "Hubraum" oder "Höchstgeschindigkeit" verschwinden aus den Papieren. Sie werden durch Codes und Nummernsysteme ersetzt, die international verständlich sind:
"Den Klartext, wie wir das bisher kennen, wird es nicht mehr geben. Es wird mit Codes und chiffrierten Angaben gearbeitet, die auf der Rückseite erklärt sind. Diese Codes sind europaweit einheitlich."
Alte Papiere bleiben gültig
An Grenzübergängen beispielsweise müssen dann Spezialbezeichnungen nicht mehr mühselig übersetzt werden – das soll zu einer Vereinfachung und zur Zeitersparnis führen. Aber keine Angst: Alte Papiere bleiben grundsätzlich gültig und müssen nicht etwa ausgetauscht werden. Lediglich wenn der Gang zur Zulassungsstelle anfällt, werden die alten Zulassungen nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
"Es gib keinen Zwangsumtausch. Wir haben hier in Kassel, Stadt und Land, rund 240.000 Halter von Fahrzeugen. Dieser Umtausch wird nach und nach passieren und kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Nur bei einer Umschreibung, einer Wiederzulassung und natürlich Neuzulassung gibt es die neuen Dokumente."
Kfz-Historie schwer nachprüfbar
Über die Autopapiere war bisher die Gebrauchtwagen-Geschichte ziemlich gut nachzuvollziehen. Das wird jetzt schwieriger, denn es gibt schlichtweg weniger Platz, um Autogeschichten aufzuschreiben:
"Es stehen in der 'Zulassungsbescheinigung Teil II' nur noch zwei statt sechs Halter. Das heißt, die Geschichte eines Fahrzeuges ist wieder schwerer nachzuvollziehen. Wenn es mehr als zwei Halter gegeben hat, wird nur noch die Anzahl der bisherigen Halter genannt, aber nicht mehr mit voller Anschrift. Es erschwert unter Umständen die Geschichte des Fahrzeuges, wenn Sie beispielsweise einen Mietwagen oder ein ehemaliges Taxi kaufen. Das können Sie nicht mehr so leicht nachvollziehen."
Grundsätzlich gilt: Ein Autobesitzer sollte sorgfältig auf seine Autopapiere achten:
"Den Fahrzeugschein muss man dabei haben, den Brief darf man auf keinen Fall dabei haben, weil der ein Eigentumsnachweis über das Auto ist."
Die ganze Umstellung wird geringfügig teurer: Der Fahrzeugbrief kostet wie bisher 3,60 Euro, der Fahrzeugschein wird 70 Cent teurer.
Autorin: Petra Nagel
Ganz neues Format
Doch nicht nur der Name, auch das Aussehen hat sich, zumindest beim Kraftfahrzeugbrief, geändert:
"Der bisherige Brief sieht vollkommen anders aus: Er hat Din A4-Format und wird nur noch einseitig bedruckt sein. Das Ganze läuft unter der Überschrift 'Harmonisierung der Papiere', das heißt EU-weit sollen alle Papiere einheitlich sein. Sie sollen angeblich fälschungssicherer sein", erklärt Thomas Nockert, Leiter der Zulassungsbehörde Stadt und Landkreis Kassel. Ähnlich wie bei Geldscheinen soll besonderes Papier mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen die wichtigen Dokumente fälschungssicherer als bisher machen.
Bezeichnungen wie "Hubraum" oder "Höchstgeschindigkeit" verschwinden aus den Papieren. Sie werden durch Codes und Nummernsysteme ersetzt, die international verständlich sind:
"Den Klartext, wie wir das bisher kennen, wird es nicht mehr geben. Es wird mit Codes und chiffrierten Angaben gearbeitet, die auf der Rückseite erklärt sind. Diese Codes sind europaweit einheitlich."
Alte Papiere bleiben gültig
An Grenzübergängen beispielsweise müssen dann Spezialbezeichnungen nicht mehr mühselig übersetzt werden – das soll zu einer Vereinfachung und zur Zeitersparnis führen. Aber keine Angst: Alte Papiere bleiben grundsätzlich gültig und müssen nicht etwa ausgetauscht werden. Lediglich wenn der Gang zur Zulassungsstelle anfällt, werden die alten Zulassungen nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
"Es gib keinen Zwangsumtausch. Wir haben hier in Kassel, Stadt und Land, rund 240.000 Halter von Fahrzeugen. Dieser Umtausch wird nach und nach passieren und kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Nur bei einer Umschreibung, einer Wiederzulassung und natürlich Neuzulassung gibt es die neuen Dokumente."
Kfz-Historie schwer nachprüfbar
Über die Autopapiere war bisher die Gebrauchtwagen-Geschichte ziemlich gut nachzuvollziehen. Das wird jetzt schwieriger, denn es gibt schlichtweg weniger Platz, um Autogeschichten aufzuschreiben:
"Es stehen in der 'Zulassungsbescheinigung Teil II' nur noch zwei statt sechs Halter. Das heißt, die Geschichte eines Fahrzeuges ist wieder schwerer nachzuvollziehen. Wenn es mehr als zwei Halter gegeben hat, wird nur noch die Anzahl der bisherigen Halter genannt, aber nicht mehr mit voller Anschrift. Es erschwert unter Umständen die Geschichte des Fahrzeuges, wenn Sie beispielsweise einen Mietwagen oder ein ehemaliges Taxi kaufen. Das können Sie nicht mehr so leicht nachvollziehen."
Grundsätzlich gilt: Ein Autobesitzer sollte sorgfältig auf seine Autopapiere achten:
"Den Fahrzeugschein muss man dabei haben, den Brief darf man auf keinen Fall dabei haben, weil der ein Eigentumsnachweis über das Auto ist."
Die ganze Umstellung wird geringfügig teurer: Der Fahrzeugbrief kostet wie bisher 3,60 Euro, der Fahrzeugschein wird 70 Cent teurer.
Autorin: Petra Nagel