Wer sagt, dass man nicht zwei Rückfahrleuchten am Auto haben darf? Die allermeisten Autos haben das ja ab Werk so und solange die neue, zweite Rückfahrleuchte eine E-Zulassung besitzt (z.B. weil sie von einem englischen 323F stammt) ist das völlig legal.
Voraussetzung: irgendwo am Heck muss dann natürlich eine neue Nebelschlußleuchte angebracht werden. Auch dafür gibt es legale Lösungen: Hella bietet Nachrüst-Nebelschlußleuchten in allen erdenklichen Formen und Größen mit Zulassung an. Und die neue, zweite Rückfahrleuchte muss angeschlossen sein und funktionieren.
Ich persönlich würde allerdings eher zwei Nebelschlußleuchten statt zweier Rückfahrleuchten in die Heckblende schrauben, denn das ergäbe ein einheitliches rot...
Gruß,
Christian