Dolan44
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Hallo Zusammen
Ich komme aus Liechtenstein/ Schweiz und habe soeben ein Mx 5 NB gekauft, dieser hat laut Verkäufer einen Überrollbügel und einen neuen Auspuff. Als ich Ihn gefragt habe, ob das alles eingetragen ist, hat er gesagt für den Auspuff bräuchte es nur ein Beiblatt, und der Überrollbügel braucht gar keine Zulassung. Kann das mit dem Auspuff stimmen? Ich dachte wenn man Auspuff ändert muss man Lärmprüfung dies das machen lassen um ihn eingetragen zu bekommen. Aber ich bin Neuling und habe darum keine Ahnung, vielleicht kann mir da jemand aus der Schweiz weiterhelfen. Ausserdem möchte ich ein neues Fahrwerk verbauen. weiss vielleicht ein Schweizer, ob die Zulassungskriterien in der Schweiz die gleichen sind wie in Liechtenstein? Normalerweise kopiert Liechtenstein das Schweizer Gesetz ja sowieso 1 zu 1. Ich kann nirgends finden, welche Vorschriften in Liechtenstein bezüglich eines Fahrwerkeinbaus gelten aber in der Schweiz finde ich reichlich Richtlinien.
Ich weiss dass wahrscheinlich nicht viele mir weiterhelfen können, trotzdem bedanke ich mich erst mal.
Bitte lasst mich Wissen ob ich etwas falsch gemacht habe bezüglich dieses Posts, ich bin neu und möchte niemanden verärgern
Mit freundlichen Grüssen
Dolan
Ich komme aus Liechtenstein/ Schweiz und habe soeben ein Mx 5 NB gekauft, dieser hat laut Verkäufer einen Überrollbügel und einen neuen Auspuff. Als ich Ihn gefragt habe, ob das alles eingetragen ist, hat er gesagt für den Auspuff bräuchte es nur ein Beiblatt, und der Überrollbügel braucht gar keine Zulassung. Kann das mit dem Auspuff stimmen? Ich dachte wenn man Auspuff ändert muss man Lärmprüfung dies das machen lassen um ihn eingetragen zu bekommen. Aber ich bin Neuling und habe darum keine Ahnung, vielleicht kann mir da jemand aus der Schweiz weiterhelfen. Ausserdem möchte ich ein neues Fahrwerk verbauen. weiss vielleicht ein Schweizer, ob die Zulassungskriterien in der Schweiz die gleichen sind wie in Liechtenstein? Normalerweise kopiert Liechtenstein das Schweizer Gesetz ja sowieso 1 zu 1. Ich kann nirgends finden, welche Vorschriften in Liechtenstein bezüglich eines Fahrwerkeinbaus gelten aber in der Schweiz finde ich reichlich Richtlinien.
Ich weiss dass wahrscheinlich nicht viele mir weiterhelfen können, trotzdem bedanke ich mich erst mal.
Bitte lasst mich Wissen ob ich etwas falsch gemacht habe bezüglich dieses Posts, ich bin neu und möchte niemanden verärgern
Mit freundlichen Grüssen
Dolan
