MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE

Diskutiere MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE im Off Topic Forum im Bereich Public Section; hallo, ich/meine großeltern haben probleme mit ihrem vermieter und ich hoffe ihr könnt mir helfen. 40 jahre altes bad, unzumutbares bad...
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #1
626ditdMYBABE

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hallo, ich/meine großeltern haben probleme mit ihrem vermieter und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
40 jahre altes bad, unzumutbares bad, renovierung nötig nicht vorteilhaft für rntner wie es meine großeltern sind.
der vermieter hat mündlich zugestimmt und angeordnet einen handwerker zu bestellen, und das bad zzu renovieren. dies geschah und das bad wurde renoviert rechnung wude dann an den vermieter geschickt der dann auf einmal behauptet das er nichts in auftrag gegeben hat und bezahlt nicht.
der mündliche auftrag wurde unter zeugen ausgesprochen.
die beauftragte renovierungsfirma erhält seit 10 jahren aufträge von meinem opa der hausmeister ist, im auftrag vom vermieter diese rechnungen wurden auch immer bezahlt, nur jetzt stellt sich der depp quer wäre für tipps und antworten sehr dankbar.............er meint, er wollte keine dusche haben, aber eine badewanne wäre für meine großeltern nicht möglich weil sie mit 70 und 80 nicht mehr rauskommen würden.
er sagt dusche ist luxus. deswegen zahlt er nicht.
meine großeltern sind 10 jahre im 1. og gewesen und dann wegen den treppen ins eg gezogen und dann die badgeschichte.............
mfg martin
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #2
Gentleman

Gentleman

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Mhhh mal wieder was ganz Pikantes.
Hat der Vermieter den Auftrag bei der Renovierungsfirma selbst aufgegeben??
Oder hat er Deine Großeltern gebeten das sie dort selbst anrufen durfen zur Termin und Renovierungsfreigabe.Das wäre dann schlecht.
Somit bleibt wirklich nur der Gang zum Anwalt.Wäre noch toll wenn ihr Fotos vom alten Bad hättet zur Vorlage.Eines ist ganz sicher: der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in ordentlichem und zumutbarem Zustand zu halten,denn sonst ist auch auf alle Fälle Mietminderung drin.
Aber mehr infos bekommst Du vom Anwalt.Und keine Angst das ihr da gleich Kohle abdrücken müsst.Er wird sich das erstmal anhören und wenn die Chancen für euch eh gut sind kommt der Vermieter für all die kosten auf.
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #3
Dom

Dom

Stammgast
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meines wissens ist sowas ein mündlicher vertrag welcher rechtlich gültig ist, vorallem wenn er unter zeugen gemacht wurde. der vermiteter ist verpflichtet es zu renovieren sofern es in einem nicht zumutbaren zustand ist. haben deine großältern eine rechtsschutzverischerung? dann würde sofort alles denen übergeben und auf alle fälle einen anwalt einschalten. ein andere option wäre auch noch einfach einen teil der miete nicht mehr zu überweisen, dann geht das ganze garantiert schneller.
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #4

ccassiopeia

Denke wie bereits oben geschrieben, dass es erstmal schwierig ist, zu beweisen, dass die Handwerker im Auftrag des Vermieters geholt wurden.

Aber wenn ihr Zeugen habt, dann bestehen vor Gericht, so es denn dazu kommt, ganz gute Chancen.
Ist auch gut möglich, dass ein Brief vom Anwalt reicht, dass der das bezahlt.
Die andere Sache ist halt, wie es dann weitergeht.
Wenn dein Opa da Hausmeister ist, kann es ja theoretisch auch sein, dass der Vermieter es ihm übelnimmt oder so..
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #5
Bruno

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Hallo.

Also ich will mich jetzt nicht mit rechtlichem Halbwissen in diesem Bereich zu weit aus dem Fenster lehnen...

Aber ich kann dir nur den guten Rat geben, dich an den Mieterschutzbund zu wenden.
Die haben überall Geschäftsstellen und sind nach meiner Erfahrung, vielmehr der meiner Eltern, sehr kompetent und können zunächst sehr gute und rechtlich verbindliche Aussagen treffen und auch Hilfe geben.
Das wäre für mich die erste Adresse, an die ich mich wenden würde...

Ich drück deinen Großeltern die Daumen, dass alles gut ausgeht...

Bruno
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #6
Palim

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Also mündliche Sachen sind immer etwas schwierig zu beweisen, schriftlich ist halt immer etwas besser, aber jetzt ist es dafür ja zu spät. Aber wie in deinem Fall mit Zeugen, da sieht das ganze schon etwas besser aus!

Kann aber ccassiopeia nur zustimmen, manchmal reicht ein Brief von Anwalt schon aus, das etwas Bewegung ins Spiel kommt. Kann das auch aus eigener Erfahrung sagen, meistens bekommt der Gegner dann kalte Füße und zahlt doch, ich hatte das mal bei einer Kautionsrückzahlung :twisted:
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #7
626ditdMYBABE

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vielen dank für eure antworten, leider habe sie keinen rechtsschutz.
das mit anwalt habe ich ihnen auch gesagt, aber es gibt da noch ein problem, sie haben 10 jahre oben gewohnt, und hatten von daher 12 monate kündigungsfrist, aber da sie nach unten gezogen sind, und ein neuer mietvertrag unterschrieben wurde, dumme sache, wieder 3 monate frist. sie haben einfach angst rausgeschmissen zu werden, die 2 haben 3 monate nur in der wohnung renoviert/eingerichtet und es wäre ein übler rückschlag wenn sie wieder raus müssten, ich werd ihnen mal diese antworten hier zeigen und anschließend berichten wies weiter geht vielen dank euch allen mfg smith
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #8
chriis4

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Hallo,

erste Stunde VWL:

mündlicher Vertrag = bindend

Der §883 des ABGB (Österreich) sagt dazu:

§ 883. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich; vor Gerichte oder außerhalb desselben; mit oder ohne Zeugen errichtet werden. Diese Verschiedenheit der Form macht, außer den im Gesetze bestimmten Fällen, in Ansehung der Verbindlichkeit keinen Unterschied.

es kommt dann auch noch §861 des ABGB zu tragen:
§ 861. Wer sich erklärt, daß er jemandem sein Recht übertragen, das heißt, daß er ihm etwas gestatten, etwas geben, daß er für ihn etwas tun, oder seinetwegen etwas unterlassen wolle, macht ein Versprechen; nimmt aber der andere das Versprechen gültig an, so kommt durch den übereinstimmenden Willen beider Teile ein Vertrag zustande. Solange die Unterhandlungen dauern, und das Versprechen noch nicht gemacht oder weder zum voraus, noch nachher angenommen ist, entsteht kein Vertrag.

sprich:
Wenn er euch zugesichert hat, dass er die Renovierung machen lässt, ihr euch aber drum kümmern sollt, ist das ein Entgegenkommen von euch, die Bezahlung liegt dann in diesem Fall voll auf der Seite des Vermieters (Hausbesitzers)!!

8) mfg
chriis
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #9
Dom

Dom

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Gebe Dir da vollkommen Recht. Bis auf das das BWL ist und nicht VWL :P
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #10
Gentleman

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*ha,ha,ha* der Vermieter hat noch nichteinmal das recht euch so fix rauszuwerfen.Da kann er rumheulen wie er will.Und ne Rechtschutz braucht ihr nun nicht wirklich.Denn wenn ein Fall als schwierig oder aussichtlos erscheint,springt die Rechtschutz nicht ein.Das wissen viele garnicht.
Deine Großeltern können sich ruhigen Gewissens zum Anwalt trauen.
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #11

ccassiopeia

muss ich voll und ganz zustimmen rechtschutz zahlt nur dann wenn man sie eigentlich gar nicht braucht..;-)
Klar sind mündliche verträge bindend. das stellt ja keiner in frage. problem ist eben das beweisen. was aber in diesem fall durch die zeugen erleichtert wird.
wegen was sollte der vermieter denn kündigen dürfen?! eigenbedarf?! fristlos geht in so nem fall sowieso nicht. selbst wenn er auf die dumme idee mit dem eigenbedarf käme, gäbs ne frist von 1 jahr (korrigiert mich wenn ich falsch liege).
Desweiteren ist der vermieter ja sowieso verpflicht, die sog. "großen" reparaturen durchführen zu lassen. könnte sogar sein (unter vorbehalt), dass deine großeltern, selbst wenn es nicht vom vermieter beauftargt war, vor gericht recht bekämen. Wenn nämlich die zustände nicht mehr angemessen und tragbar sind.
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #12
chriis4

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Dom schrieb:
Gebe Dir da vollkommen Recht. Bis auf das das BWL ist und nicht VWL :P
Sry, kann schon sein, ich hatte in der Schule beides in einem und kann das deswegen nicht so gut Unterscheiden, aber ich glaub schon, dass das zu Volkswirtschaftslehre und nicht Betriebswirtschaftslehre gehört!! :)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
(Bürger = Volk) :roll:

8) mfg
chriis
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #13
Dom

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ich war auf einer wirtschaftsschule und habe ausser dem zeug nix gemacht ^^ daran kann ich mich gut erinnern aber sagen wirs mal auf deutsch es is wuascht! irgendwo stehts..


@gentleman der vorteil an einer rechtsschutzversicherung ist das sie die kosten übernimmt. ich habe bei meinem jetzigen unfall einen anwalt eingeschaltet, und die kosten dafür übernimmt meine rechtsschutzversicherung komplett bis auf meine selbstbeteiligung welche bei 150 € liegt. ausserdem muss ich mich nicht mehr um irgendwas kümmern was schriftverkehr etc. angeht. selbst wenn kosten entstehen legt der rechtsschutz diese aus. das ist auf alle fälle angenehm.
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #14
chriis4

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Dom schrieb:
ich war auf einer wirtschaftsschule und habe ausser dem zeug nix gemacht ^^ daran kann ich mich gut erinnern aber sagen wirs mal auf deutsch es is wuascht! irgendwo stehts..
:ja:
Dom schrieb:
selbst wenn kosten entstehen legt der rechtsschutz diese aus. das ist auf alle fälle angenehm.
:ja:

kurz und bündig :lol:

8) mfg
chriis
 
  • MIETSRECHTSPROBLEM BITTE UM HILFE Beitrag #15
Gentleman

Gentleman

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Rosengarten bei Hamburg
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@Dom ich hatte leider schon mehrere male einen Anwalt konsultieren müssen(e-bay geschichten) und da ich in besserer Beweisposition war,war meistens auch nur ein Schreiben vom Anwalt an den Gegner nötig und voila ich bekam mein Geld wieder und die Anwaltskosten musste auch der Gegner bezahlen nach Einforderung vom Anwalt.
Schriftverkehr hatte ich nicht und kosten auch nicht. :)

Gebe Dir aber recht,in wirklich unschlüssigen Sachen wie z.B. Autounfall Schuldklärung können sich Kosten schnell auftürmen.
Aber jeder soll für sich entscheiden.Ich hab ein guten Anwalt.Auch ohne Rechtschutz. ;)
 
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