Leuchten, was darf man und was nicht?

Diskutiere Leuchten, was darf man und was nicht? im 121, 323, 626, 929 Forum im Bereich Technikbereich: Die klassischen Mazda Modelle; Hi leute :) wir wir ja alle wissen ist ein Mazda323F BG in dunkelgrau oder schwarz dem guten alten Fahrzeug von David Hasselhoff nicht ganz...
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #1

Mazdaflitzer

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Hi leute :)

wir wir ja alle wissen ist ein Mazda323F BG in dunkelgrau oder schwarz dem guten alten Fahrzeug von David Hasselhoff nicht ganz unähnlich (mit gewissen modifizierungen ;) ), und um diesen unterschied zu verkleinern habe ich mir überlegt vorn die allseits beliebte "Wanderleuchte" einzubauen (marke eigenbau natürlich). Technisch lässt sich das ja machen, aber wie sieht es mit der gesetzlichen Seite aus.

Welche Farben sind vorn mittig erlaubt, wann darf man sie einschalten (parken, motor ausgeschaltet), darf man da überhaupt was hinbauen?

Kennt jemand gesetzestexte, bestimmt links wo man so etwas herausfinden kann?

danke im vorraus :)
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #2

KingW

Tjo Tjo!

Hi!

Ich würd sagen für Show & Shine Contests, wo die Karre nur steht, wärs warscheinlich kein Problem! Wärend der fahrt würd ich es nich einschalten!

Genauen Gesetzestext ... :?:

lg KingW
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #3
Jojo81

Jojo81

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ist nicht erlaubt.
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #4
Fragga

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man darf nach vorne auf keinen fall eine rote leuchte haben - nur hinten - is klar, warum, ne?
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #5
Jojo81

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auch hinten wäre sowas nicht erlaubt. höchstens als NSL oder zusätzliche bremsleuchte.
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #6
wirthensohn

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Das Gesetz ist da ganz eindeutig: vorne weiß, seitlich gelb, hinten rot (von den Blinkern und dem Rückfahrscheinwerfer mal abgesehen).

Grundsätzlich sind nur und ausschließlich Leuchten am Fahrzeug zulässig, die eine E-Prüfnummer tragen, also eine europaweite Zulassung besitzen. Solche Lampen, wie man sie von K.I.T.T. kennt, sind aber nicht zulassungsfähig und sowas von verboten. Verbotener geht gar nicht.

Theoretisch darf man sowas aber durchaus hinter dem Kühlergrill montieren. Das ist nicht explizit verboten. Nur darf sowas im öffentlichen Straßenverkehr - also auch nicht mal auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder ähnlichem - in Betrieb genommen werden.

Gruß,
Christian
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #7

Hightower_626

aber zu den parkplätzen:

wir treffen uns ja immer am ersten sammstag auf einem parkplatz naja und da haben viele ihre beleuchtung an, ob UBB oder grill beleuchtet oder was weiß ich

da fahren oft die weiß-grünen vorbei und noch nie!! noch nie haben die angehalten. die gucken sich die autos an aber mehr nicht... es wurde noch nie eine mängelkarte oder so ausgestellt.....
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #8
wirthensohn

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Da beißen sich zwei Regeln: wenn so ein Parkplatz keine explizite und deutlich sichtbare Abgrenzung zur Straße hat, gehört es eigentlich zum öffentlichen Verkehrsraum und folglich sind solche Lichtspielchen verboten. Andererseits ist z.B. so ein Kaufhaus-/Supermarkt-Parkplatz üblicherweise Privatgelände, wo die Polizei Euch nichts anhaben kann.

Gruß,
Christian
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #9

Mazdaflitzer

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naja die farbe wäre mir nicht so wichtig, geht mir mehr um den effekt an sich, dass vorne kein rot ran darf is mir schon klar ;)

Also meint ihr auch andere farben, gelb z.b. oder blau dürfen nicht angebaut werden, schade eigentlich. Denn gerade bei der beleuchtung kann man immer viel relativ easy modifizieren ;)
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #10
Realgod

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soweit ich weiss isses so:

hinbauen darfst du´s eigentlich auch nicht da alle anbauteile die irgendwie leuchten blinken hupen oder sonstwas machen in deutschland genehmigungspflichtig sind! nur interessiert´s halt keinen solange du es nur auf privatplätzen benutzt! du wirst aber nen mangel beim tüv kriegen wenn er´s merkt (ich weiss jetz nicht ob sowas ein schwerer mangel ist also ob du dann keinen tüv mehr kriegst oder bloss ein "leichter")
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #11
M3TopSport

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100% nicht im Straßenverkehr zugelassen.
ZUsatzleuchten vorne: Nur nebelscheinwerfer , sonst nichts
(auch nicht für Show zwecke)Wir nehmen mal an du musst zum Tüv der Tüvprüfer endeckt die Lichter, gibt es keine TüV plakette egal ob sie aus sind oder nicht.
siehe hier:
http://www.mazdaforum.info/viewtopic.php?t=1761&highlight=
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #12

Mazdaflitzer

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hmm also kurz gesagt, man darf mit licht schonmal garnix machen ... ;)
bleiben also nur noch zusätzliche karosserieteile mit ABE
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #13
Clexi

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Machen darfst Du's schon, es ist nur nicht erlaubt :wink:

Ach so und hier noch der gesuchte Gesetzestext aus der STVZO:

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


Mehr dazu hier:
Verkehrsportal
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #14
yasashiku

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dieses Lauflicht ist laut Strassenverkehrsordnung nicht zulässig, allerdings darf man das zu show effekten verwenden*G*
 
  • Leuchten, was darf man und was nicht? Beitrag #15
Realgod

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nur mal so als "anhang" :

seit "neuestem" sind auch noch zusätliche tagfahrleuchten erlaubt,
also darfst du zusatz Fernschwerfer ,nebelleuchten, und eben das tagfahrlicht haben, ist alles nicht eintragungspflichtig solange ne e-nummer draufsteht!
 
Thema:

Leuchten, was darf man und was nicht?

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