323 (BG) Kaufberatung 323F GT (BG) aus Spanien
Diskutiere Kaufberatung 323F GT (BG) aus Spanien im 121, 323, 626, 929 Forum im Bereich Technikbereich: Die klassischen Mazda Modelle; Hey zusammen,
ich bin momentan auf der Suche nach einem 323F GT und bin auf folgenden gestoßen, welcher zur Zeit in Madrid steht:
Mazda 323F BG...
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Kaufberatung 323F GT (BG) aus Spanien Beitrag #1
Hey zusammen,
ich bin momentan auf der Suche nach einem 323F GT und bin auf folgenden gestoßen, welcher zur Zeit in Madrid steht:
Mazda 323F BG GT - Madrid
Nun zu meinen Fragen / Gedanken:
- Wie sieht das mit der hohen Laufleistung bei den GT-Motoren aus? (Ich habe selber einen mit 88PS und diese sind bekanntlich doch sehr robust, aber vom GT habe ich keine Ahnung...)
- Hat einer zufällig schon die Erfahrung gemacht einen "Spanier" hier zuzulassen? Bzw. welcher aufwand ist damit Verbunden?
Danke und viele Grüße!
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Kaufberatung 323F GT (BG) aus Spanien Beitrag #2
Skyhessen
Mazda-Forum Urgestein
Benötigte Unterlagen für Gebrauchtwagen aus der EU bei der Zulassung
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis und/oder EG-Typengenehmigung
- COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenblatt des Herstellers ***
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU) oder Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gutachten entfällt bei EG-Typengenehmigung, hier ist nur gegebenenfalls eine neue HU durchzuführen)
Bei nicht bestehen einer EG-Typengenehmigung oder Einfuhr aus dem Nicht-EU-Land ist die Vorlage eines Gutachtens gem. 21 StVZO erforderlich.
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Vorführung: Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere und vor der Zulassung zu identifizieren. Hierzu ist das Fahrzeug vorzuführen. An vielen Stellen wird noch immer auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung hingewiesen, die bei der Zulassung vorgelegt werden muss. Diese wird aber bereits seit dem 1. März 2007 nicht mehr verlangt. Zuvor galt diese als Nachweis, dass für das Fahrzeug keine Diebstahlsanzeige vorliegt und es bisher in Deutschland noch nicht angemeldet war.
*** die COC-Bescheinigung wird in D erstellt, kann manchmal zu Problemen führen, wenn keine ausreichenden techn. Angaben vorhanden sind.
Ein paar technische Infos aus
Hallo Leute! Ich will mir in der nächsten Zeit einen Mazda 323 F BG GT zulegen. Ich würde gerne mehr über den Wagen erfahren. Wer von euch hatte mal so einen,oder hat ihn immer noch... Was ist bei dem Wagen gut und was ist schlecht? Hat er irgendwelche typischen Maken? Worauf muss ich...
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Kaufberatung 323F GT (BG) aus Spanien