480 Euro Strafe und drei Monate Fahrverbot drohen
Mit 142 km/h durch Trockenbrück: Bußgeldverfahren gegen Autotuner läuft (erst!)
Von Wolfgang Schneider
Redaktion
Lennestadt/Kreis Olpe. Der Dortmunder TV-Moderator, YouTube-Star und Autotuner Jean Pierre (JP) Kraemer kommt nach seiner Raserfahrt durch Lennestadt offenbar glimpflich davon und muss den Führerschein nicht bis auf weiteres abgeben.
Kraemer war Ende Juni mit einem Porsche Taycan Turbo S vom Gelände der Firma H&R Spezialfedern aus zu einer rasanten Spritztour gestartet und hatte ein Video davon ins Netz gestellt. Darin war zu sehen, wie er mit bis zu 142 km/h durch Trockenbrück rast. Das Tempolimit dort liegt bei 50 km/h.Zunächst ermittelte StaatsanwaltschaftVor Gericht muss JP Kraemer wegen der Raserei aber nicht. Zwar waren nach Veröffentlichung des Videos etliche Anzeigen eingegangen und die Staatsanwaltschaft Siegen hatte Ermittlungen aufgenommen. Diese gründeten sich auf den Verdacht eines illegalen Autorennens. Das ließ sich jedoch nicht belegen und die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft gab den Fall dann an die Bußgeldstelle des Kreises Olpe ab.
Dort laufe aktuell das Anhörungsverfahren, erklärte Kreispressesprecher Hans-Werner Voß am Donnerstag, 3. September, auf Anfrage von LokalPlus. Der 39-jährige TV-Moderator („Die PS-Profis“) muss sich aber nicht für 142 km/h verantworten, sondern „nur“ für Tempo 113.29 km/h werden abgezogenDa der Tacho des Porsches nicht amtlich geeicht sei, hat die Bußgeldstelle 20 Prozent des angezeigten Wertes, also 29 km/h, als Toleranz abgezogen. „Nach dem Bußgeldkatalog sind 480 Euro Strafe, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg fällig“, so Voß. „Kraemer hat den Anhörungsbogen erhalten. Wir sind noch am Anfang des Bußgeld-Verfahrens.“
Jetzt kann sich der in Plettenberg geborene Autoexperte zu dem Vorfall äußern. Nach der Anhörung wird dann, falls keine gänzlich neuen Fakten auftauchen, der Bußgeldbescheid verschickt. Die Uhr tickt dabei, denn ein Bußgeldbescheid muss spätestens drei Monate nach der Tat zugestellt sein, sonst ist die Sache verjährt.