@keksohr
muss dich leider entäuschen.. Aber für Motoräder gibt es keine 50% ! Die wenigste Prozentzahl liegt bei 55%. weiter geht es bei Motorad net runter!
Falls ein Vertrag für einen Zweitwagen abgeschlossen wird, kann dieser auf derselben Schadensfreiheitsklasse wie der Vertrag für den Erstwagen geführt werden. Für die Einstufung von Zweitwagen gelten unterschiedliche Bedingungen.
Hier mal n kleiner anhaltspunkt! Da ich ja selber ma Vers. in der Teilzeit verkauft habe!
Dein Fahrzeug ist sicherlich über dein Vater versichert 0der```??
Wesentlich für die Beitragshöhe sind zudem die schadensfreie Zeit des Versicherungsnehmers sowie die Typenklasse eines Fahrzeuges, die sich anhand der statistischen Unfallhäufigkeit dieses Fahrzeugtyps ergibt.
Anzumerken ist, dass der Schadensfreiheitsrabatt beim Kauf eines neuen Fahrzeugs übernommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn es zu einem Wechsel von einer Versicherung zu einer anderen kommt. Auch ein Schadensrabatt-Tausch ist gegebenenfalls möglich. Hat man sich bspw. ein zusätzliches Fahrzeug angeschafft, das von der Typenklasse her höher eingestuft wird, so kann ein Rabatt-Tausch zwischen dem bereits in einer niedrigen SF-Klasse eingestuften Kleinfahrzeug und dem in SF ½ beginnenden Neufahrzeug lohnen (Zweitfahrzeuge werden i.d.R. in die Schadensfreiheitsklasse ½ mit einem Beitragssatz von 125 Prozent eingestuft).
Des weiteren ist eine Rabattübertragung aus Verträgen Dritter möglich. Dies ist dann der Fall, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die den Rabatt übernehmende Person das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat. Bei der Höhe des Schadenfreiheitsrabattes richtet es sich auch danach, wie lange die Person, die den Rabatt übernimmt, das Fahrzeug selbst gefahren hat. Möchte beispielsweise ein Großvater, der in SF-Klasse 18 mit 30% eingestuft ist (die meisten Versicherer unterscheiden 18 Schadensfreiheitsstufen), seinen Rabatt an seinen Enkel übertragen, der seit acht Jahren im Besitz des Führerscheins ist, so ist bestenfalls eine Einstufung in SF-Klasse acht möglich, weil er das Auto maximal acht Jahre unfallfrei fahren konnte.
Auch bei den KFZ Kaskoversicherungen wird der Beitragssatz durch die Typenklasse des Fahrzeugtyps und dem Zulassungsbezirk bestimmt, wobei es jedoch nur bei der Vollkasko (wie bei der Haftpflicht) eine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen gibt. Bei der Teilkasko liegt die Prämie konstant bei 100%.
Sowohl bei der Teil- als auch bei der Vollkasko besteht dabei die Möglichkeit erhebliche Beitragseinsparungen realisieren zu können, wenn ein sog. Selbstbehalt (mind. DM 300,-- je Schadensfall) vereinbart wird. Im Schadensfall wird dieser Betrag dann von der Entschädigung abgezogen.
Eine andere Möglichkeit Beitragseinsparungen zu realisieren liegt in der erzielung von zusätzlichen Rabatten. Rabatte werden gewährt für Wenigfahrer (bis 10.000 bzw. 15.000 km Jahresfahrleistung), Garagenfahrzeuge sowie für Fahrzeughalter, die ausschließlich allein mit dem Fahrzeug fahren.