Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben

Diskutiere Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben im Mazda allgemein Forum im Bereich Allgemeine Diskussionen; Hat sich schon mal einer Gedanken über die Gewährleistungspflicht gemacht. Da ja nun schon seit geraumer Zeit auch Privatpersonen eine...
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #1
kuki

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Hat sich schon mal einer Gedanken über die Gewährleistungspflicht gemacht.
Da ja nun schon seit geraumer Zeit auch Privatpersonen eine Gewährleistungspflicht haben mache ich mir Sorgen wenn ich meinen gebrauchten beim Neukauf in Zahlung gebe und nach sagen wir mal 4 Wochen der Händler vielleicht ein defektes Getriebe von mir ersetzt haben will.

Ich kann als Privatperson zwar die Gewährleistung ausschliessen, aber wie ist das grundsätzlich bei Verkauf an einen Händler.
Ich habe diese Anfrage an die ADAC Rechtsberatung gestellt und werde die Antwort dann hier einstellen.
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #2

topas

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hallo kuki,

ein vertraglicher ausschluß gilt natürlich auch bei verkauf an einen händler.
oftmals sind die vermeindlichen "verkäufer" aber völlig überrascht, dass sie gar keinen verkauf vollzogen haben, sondern der wagen nur in ihrem auftrag vom händler weiterverkauft wird.
beim verkauf von privat entfällt die mehrwertsteuer, deshalb wird deswegen oft in die trickkiste gegriffen.
dadurch können dann natürlich risiken entstehen. deshalb immer ALLES genau durchlesen bevor man unterschreibt.
:-D es gab fälle, da hatten die leute plötzlich wieder zwei autos.

mfg topas
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #3
Schurik29a

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Interessant, ist es nicht so, dass das Fahrzeug zwar in den Besitz des Händlers übergeht (mit gesetzlicher Regelung der Gewährleistung), aber die Händler für die Garantie bei Verkauf eine Garantieversicherung abschließen?

Habe es bisher nur so kennengelernt - oder sind es nur die "fairen" Händler, die so Kundenfreundlich arbeiten?

Bei Verkauf an einen reinen Gebrauchtwagenhändler, die sich die Autos nicht immer so genau anschauen, ist es jedoch nachvollziehbar, dass sie sich auf das EU-Recht berufen und evtl später Forderungen stellen.

BIn gespannt was der ADAC dazu meint.

Gruß Schurik
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #4

Gast001

Gewährleistungspflicht

Hallo Kuki, wenn ich mein Auto als Privatmensch an wen auch immer verkaufe,habe ich niemandem gegenüber eine Gewährleistungspflicht. Schließlich ist der Händler in der Regel der Profi für Autos und nicht ich.
Wenn dem was nicht passt merke ich das in der Regel am Preis.
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #5
kuki

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Neuling
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Hallo Kuki, wenn ich mein Auto als Privatmensch an wen auch immer verkaufe,habe ich niemandem gegenüber eine Gewährleistungspflicht. Schließlich ist der Händler in der Regel der Profi für Autos und nicht ich.
Wenn dem was nicht passt merke ich das in der Regel am Preis.

Also Frank das stimmt nicht.
Seit 2002 müssen private Verkäufer eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren geben und das sowohl für neue als auch für gebrauchte Artikel, so die Verbraucherzentrale. Private Händler können allerdings - im Unterschied zu gewerblichen - die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte, so die Verbraucherschützer: "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Diese korrekte Formulierung misslang jedoch den meisten privaten Verkäufern. Welche Folgen das haben kann und weiter Tipps zum Thema findet Ihr auf den Seiten der Verbraucherschützer


hallo kuki,

ein vertraglicher ausschluß gilt natürlich auch bei verkauf an einen händler.
oftmals sind die vermeindlichen "verkäufer" aber völlig überrascht, dass sie gar keinen verkauf vollzogen haben, sondern der wagen nur in ihrem auftrag vom händler weiterverkauft wird.
beim verkauf von privat entfällt die mehrwertsteuer, deshalb wird deswegen oft in die trickkiste gegriffen.
dadurch können dann natürlich risiken entstehen. deshalb immer ALLES genau durchlesen bevor man unterschreibt.
:-D es gab fälle, da hatten die leute plötzlich wieder zwei autos.

mfg topas

guter Hinweis, meine Frage bezieht sich aber natürlich auf den Verkauf (In Zahlungnahme).

Die Rechtsberatung des ADAD hat mich angerufen. Leider war die Antwort mehr als knapp. "Der private Verkäufer kann die Gewährleistungspflicht ausschliessen."
Na Klasse so schlau war ich vorher auch. Leider war der Übermittler der Info kein Rechtsberater wo ich hätte nachfragen können.
Ich hatte eigentlich gehofft das bei dem Verkauf an einen Autohändler vielleicht der Händler als Fachmann einen besonderen Status hat. Schließlich ist er der Fachmann und sollte sich genau anschauen was er ankauft.
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #6

Gast001

Gewährleistungspflicht

Deine Sorgen möchte ich haben!!! Wenn ich mein Auto verkaufe bin ich noch lange kein Händler und kein Mensch würde mehr privat verkaufen wenn er für die folgenden Mängel gerade stehen müsste.
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #7
kuki

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  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #8

topas

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hallo kuki,

deine frage wird doch in dem von dir geposteten link eigentlich schon beantwortet.

dort steht sinngemäß:
..... gekauft wie besehen unter ausschluß jeglicher gewährleistung.

damit solltest du (als nicht gewerblicher verkäufer) soweit abgesichert sein, dass ein rechtsstreit (vorausgesetzt man kann dir keine böswillige absicht nachweisen) aussichtslos wäre.
da rechtsberatungen in foren ja nicht ganz unproblematisch (weil nicht zulässig) sind, wirst du hier wohl niemanden finden der dir ein entsprechendes statement gibt ohne eine abmahnung zu riskieren.
deshalb solltest du vielleicht über deine rechtschutzversicherung eine beratung diesbezüglich erwirken.

mfg topas
 
  • Gewährleistungspflicht beim Inzahlung geben Beitrag #9
kuki

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Na ja, wie es aussiehst scheint die Frage beantwortet. Wundern tut mich nur das ich scheinbar der einzige bin der sich da Gedanken macht. Hat denn keiner von Euch sein altes Auto in Zahlung gegeben ? Und wie reagiert wohl der Händler wenn ich ihn bitte zusätzlich den Ausschluss meiner Gewährleistung in den Vertrag zu übernehmen.
Ich hab keine große Lust das vielleicht nach ein paar Wochen der Händler auf mich zukommt und mir vielleicht sagt bei Ihrem alten Fahrezeug ist das Automatikgetriebe kaputt, also zahl mal.
 
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