Gewährleistung - Garantie - Haftung

Diskutiere Gewährleistung - Garantie - Haftung im Mazda MX-5 Forum im Bereich Technikbereich: Die neue Zoom-Zoom Generation; Hallo , kennt sich jemand aus ??? Ich habe vor ca. 6 Wochen einen MX5 gekauft ! Jetzt ist nach dieser Zeit an den Knickstellen des Verdeckes...
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #1

MX5

Hallo , kennt sich jemand aus ???

Ich habe vor ca. 6 Wochen einen MX5 gekauft ! Jetzt ist nach dieser Zeit an den Knickstellen des Verdeckes ein kleiner Riss.

Sieht nach Verschleiss aus , da der Stoff von Innen gerissen ist und nach einiger Zeit dann auch das PVC aussen nach gegeben hat. Ist nicht viel nur so ca 1 cm aber immerhin.

Ich habe dieses von einem Sattler für 50.- Euro machen lassen nun habe ich entdeckt das genau an der selben stelle auf der anderen Seite an der Faltstelle ebenfalls anfängt der Stoff schwach zu werden.

Ich war damit beim Händler wo ich den Wagen gekauft habe und dieser meinte das er mir den Wagen in Top Zustand verkauft hätte und das am Verdeck nix dran war.
Und deshalb (Verschleiss) würde er auch kein neues Verdeck bzw den Sattler bezahlen.

Nun meine Frage:

Wie sehen hier meine Rechte aus ? Muss er oder muss er nicht zahlen ich kenn mich da nicht so aus. Mir sagen die meisten Leute ich hätte da schlechte Karten , bei Verschleiss muss der Händler nicht zahlen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!
 
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #2

infectedbrain

musst mal in die vertragsbedingungen der garantieleistungen schauen und sehen was die garantie alles abdeckt...wenn du überhaupt eine gebrauchtwagengarantie hast...aber soweit ich weiß gibt es die ja generell...
 
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #3

MX5

im Kaufvertrag steht nix besonderes ! Nur "wie besichtigt".

Man hat mir gesagt das man wenn nicht vereinbart keine Garantie hat sondern nur eine Gewährleistung. Also dieses neue gesetliche blabla.

Das heisst soviel wie , das der Händler beim Zeitpunkt der Übergabe alle wissenden Mängel mitgeteilt hat und für spätere Mängel nicht haftet. Das weiss ich aber nicht genau.

Hier handelt es sich ja um Verschleiss. Ich denke das ist wie mit Bremsen , wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst und nach 3 Monaten sind die Bremsen runter musst du das ja auch selber bezahlen !

Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren wenn jemand Ahnung hat !!!!
 
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #4

infectedbrain

ich glaube du hast schon recht...du unterschreibst ja bei der übergabe des fahrzeugs für den erhalt mit oder ohne mängel...wenn du es da nicht gesehen hast ist das wohl dumm gelaufen...ich mein da könnte ja auch einer kommen der den schaden wirklich selbst verursacht hat und den händler dazu verdonnern den schaden zu beheben...
ich schätze das musst du wohl selber zahlen...

hatte das übrigens auch mal...bei einem neuwagen...da hab ich auch unterschrieben und später eine schramme auf der mittelkonsole entdeckt...ich konnte nix machen, denn ich hab ja mit der unterschrift bestätigt das das fahrzeug bei der übergabe in ordnungsgemäßen zustand war...sch***e... :evil:
 
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #5

GLM2000

Die Gewährleistung besagt dass das Produkt bei der Auslieferung im einwandfreien Zustand war. Allerdings bist DU in der Beweispflicht.
Du musst dem Händler beweisen können dass der Schaden beim Kauf schon vorhanden war(und du hasts halt damals nicht gesehen). Das Problem ist wie willst du das beweisen? Kannst du es nicht beweisen heißt das der Schaden ist erst später entstanden, und du musst es selbst bezahlen.

PS: Die Gewährleistung gilt und kann nicht mit Floskeln umgangen werden.
 
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #6
ibk-werner

ibk-werner

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Also falls dir das im Winter passiert ist, solltest Du mal die Bedinungsanleitung lesen.. da steht drinnen das das Dach ab einer bestimmten temperatur nicht mehr geöffnet werden sollte da ansonsten das Dach kaputt gehen kann ;)
:roll:
 
  • Gewährleistung - Garantie - Haftung Beitrag #7

Anonymous

Du hast Gewährleistung. Beweispflicht liegt beim Verkäufer

Hallo,
in Deutschland ist die Regelung folgendermaßen: Wenn du einen Wagen (oder eine andere Ware) von privat kaufst, gilt keine Gewährleistung. Kaufst Du bei einem Händler, so hat er ein Jahr Gewährleistung. Im ersten halben Jahr gilt dabei die so genannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss beweisen, dass der Schaden nicht schon beim Verkauf vorlag. Kann er das nicht, muss er zahlen. Nach einem halben Jahr ist es umgekehrt, jetzt musst du dem Händler nachweisen, dass der Schaden bereits beim Verkauf vorlag. Gelingt dir das, muss wiederum der Händler zahlen.
Gruß
silverbird
 
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