getönte scheiben vorne

Diskutiere getönte scheiben vorne im Mazda 6 Forum im Bereich Mazda6 und Mazda6 MPS; hallo ich wollte mal fragen ob ihr jemand in nürnberg oder umgebung kennt der die vorderen scheiben die leicht getönt sind also nicht schwarz...
  • getönte scheiben vorne Beitrag #1

markus&julia

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hallo ich wollte mal fragen ob ihr jemand in nürnberg oder umgebung kennt der die vorderen scheiben die leicht getönt sind also nicht schwarz sondern nur ganz leichte tönung haben einträgt , wie hoch ist´ist die prozent zahl das man die scheiben vorne tönen darf ??
 
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  • getönte scheiben vorne Beitrag #2
cyberFreak

cyberFreak

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vergiss es lieber ganz schnell ;-)
bei uns hier (Plauen) haben die sich neuerdings schon affig die Folia TEC-Secuity-Folie, die ja wirklich keinerlei Tönung besitzt, einzutragen.
 
  • getönte scheiben vorne Beitrag #3
Realgod

Realgod

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Cyber Freak hat recht eine tönung an den vorderen scheiben kannste vergessen auch eine leichte, das einzige was geht ist nur einen teil der vorderen seitenschieben zu tönen weiss aber den bereich in dem es erlaubt ist jetz nicht auswendig , sollten aber die jungs bei folia-tec oder nem änlichen Folienhersteller wissen!
@ Cyberfreak: witziger Avartar!
 
  • getönte scheiben vorne Beitrag #4
familienkutsche

familienkutsche

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M5 1,8 l MZR Exclusive Trend-Paket Klimaautomatik
hier eine interessante Info vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)
Beschluss des Sektorkomitees vom 09.01.2004
(14.01.04)
Ab 15.01.2004 sind diese Beschlüsse umzusetzen. Abweichungen davon erfordern eine detaillierte Begründung und sind dem Sektorkomitee vorzulegen.
...
...
Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen
Das Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen stellt einen Eingriff in die Bauartgenehmigung des betreffenden Bauteils dar. Hierdurch wird die alte Kennzeichnung der Allgemeinen Bauartgenehmigung ungültig und muss ungültig gemacht werden. Eine neue Kennzeichnung ist anzubringen. Sollen auch für die Sicht des Fahrzeugführers wichtige Scheiben (Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben) eingefärbt werden, ist die Prüfung des Transmissionsgrades der Scheiben im eingebauten Zustand bei der Anbauprüfung vorzunehmen. Es ist die Prüfung nach ECE-Regelung 43 durch hierfür akkreditierte Technische Dienste durchzuführen.

Besonderer Hinweis:
Der Nachweis einer positiven Abriebsprüfung für diese Scheiben ist zu führen. Erfahrungsgemäß gibt es bei der letztgenannten Prüfung häufig negative Prüfergebnisse.

Und hier noch eine Info aus dem Verkehrsportal-Forum:
"Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"

Also ich würde sagen: Finger weg, da 1. bestimmt nicht gerade billig und 2. mit Sicherheit ziemlicher Aufwand (Behördengänge siehe oben).

Grüsse

familienkutsche
 
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Hagen_77

Hagen_77

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