DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN?

Diskutiere DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? im Off Topic Forum im Bereich Public Section; Hier hab ich euch mal die AKTUELLSTEN Daten und Fakten für den Strassenverkehr und seine ahndungen bei nichteinhaltung verschiedener gebote etc...
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #1
626ditdMYBABE

626ditdMYBABE

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Hier hab ich euch mal die AKTUELLSTEN Daten und Fakten für den Strassenverkehr und seine ahndungen bei nichteinhaltung verschiedener gebote etc rausgesucht.:


ZENSIERT! der text der hier war kann auf http://www.bussgeldkataloge.de/
nachgelesen werden,
So, dieser text gilt natürlich nur in deutschland! mfg smith
 
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #2
der-highlander

der-highlander

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Schöne Übersicht.

Danke. :respekt:

Es sollen auch vermehrt Abstandskontrollen durchgeführt werden.
Wer hält bei 100km/h schon 50 Meter Abstand?
Das kann richtig teuer werden. Schaun wer mal ...

Gruß
Jürgen
 
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #3
Schurik29a

Schurik29a

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Sehr gut !!! :ja:

Mehr Abstandskontrollen - habe ich auch gehört. Wobei ein sehr interessanter Nachsatz viel: "Bei zu geringem Abstand wird auch geschaut, ob der Vorausfahrende den Verkehr behindert hat (sinngemäß)". z.Bsp. notorische Linksfahrer und die, die mit 102 einen 100-fahrenden überholen. Sollte dass so sein, bekommt der "Drängler" (in meinen Augen bremsenschonend fahrender) normalerweise eine mündliche Verwarnung und der Vordere die Strafe wegen Verkehrsbehinderung und unter Umständen sogar Nötigung.
So wurde es bei "auto-motor-sport-tv" berichtet.

Wenns fair abläuft, bin ich dafür - wenns nur zum Geldeintreiben ist, natürlich dagegen. Aber wie heißt es so schön: Wir werden es erleben!

Blitzfreie Fahrt Euch allen!

Gruß Schurik
 
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #4
Jimbo

Jimbo

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das wär auf jeden fall ma was gutes. ich kanns auf den tot nich ausstehen, wenn jemand permanent links oder in der mitte fährt. da is das "drängeln" doch vorprogrammiert. der vorausfahrende hat nun mal platz zu machen, wenn er nich gerade selber am überholen ist. da sind manche (ich gehört teilweise auch dazu) schnell wütend und fahren dichter auf.

am schlimmsten sind aber lkw-fahrer. wenn die mit ihre 0,9 km/h schneller als der andere überholen, versteh ich nich, was das bringen soll. zeitersparnis? kann ich mir kaum vorstellen. da solln sie doch lieber im windschatten bleiben und sprit sparen.

naja, ma gucken was draus wird.
 
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #5
olli

olli

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Nur wenn so ein Sonntagsfreak in der Stadt links vor einem herfährt, ist er in Deutschland sogar im Recht, da besagt nämlich § 7 Abs. 3 StVO:

Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zuläss. Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Vorausssetzungen des Absatzes 1 S. 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Anmerkung: Entnommen der StVO in der derzeit gültigen Fassung vom 16. Nov. 1970; da es sich um ein Gesetz (Bundesgesetzblatt) handelt, unterliegt die wortwörtliche Abschrift nicht dem Urheberrechtsgesetz.
 
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #6

Oll

Gut gut, aber da wir ja in Deutschland sind, regeln mehrere Gesetze und Verordnungen ein und dasselbe.

Wie sieht es diesbezüglich wohl mit dem Rechtshaltegebot aus? Denke, bei freier Fahrbahn und trotzdem notorischem Linksfahren wird da vor Gericht anders entschieden.

Fakt ist, bei dichter werdendem Verkehr gerade auf Deutschlands Autobahnen, gilt es Verkehrslücken zu schließen, auch wenn die mal auf der rechten Spur sind.

Greets, Oll
 
  • DEUTSCHLAND UND SEIN STRASSEN/VERKEHRS RECHT WAS ZAHLT MAN? Beitrag #7
olli

olli

Neuling
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Japan
@Oll,
Dein Name ist ja fast wie meiner, fehlt nur noch das "i", grins.

Also wenn der Linksfahrer innerhalb geschlossener Ortschaft (keine Autobahn in der Stadt) niemanden behindert oder nötigt, dann kann er links fahren. Am Ortsende-Schild muß er aber wieder nach rechts, wenn er nicht überholt oder wie es § 7 Abs. 1 StVO es besagt, er darf von der Pflicht, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, "wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt".

Oder anders gesagt: Du darfst innerorts (sofern keine Stadtautobahn) links fahren, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind, sofern Du niemanden behinderst.
§ 7 StVO regelt nicht etwaige Behinderungen od. Beeinträchtigungen, sondern nur die "Benutzung von Fahrstreifen".
Und wer § 1 StVO kennt, der weiß:
Abs.1: Vorsicht u. Rücksicht
Abs.2: keinen anderen schädigen, gefährden; nicht mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindern oder belästigen.

In der Praxis kannst Du von einer Behinderung ausgehen, wenn innerorts die Möglichkeit zum Fahrspurwechsel gefahrlos besteht, aber dennoch jemand mit wesentl. niedriger Geschwindigkeit als der fließende Verkehr (max. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit) links unterwegs ist.

Gruß,

Olli (mit "i") :D
 
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