Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage??

Diskutiere Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? im 121, 323, 626, 929 Forum im Bereich Technikbereich: Die klassischen Mazda Modelle; Hallooo Hab meine Mazda jetzt drei Wochen und ein Kumpel (KFZ-Mechaniker) hat sie durchgeschaut und entdeckt, dass das Lenkgetriebe gewechselt...
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #1

Mazda-lady

Hallooo

Hab meine Mazda jetzt drei Wochen und ein Kumpel (KFZ-Mechaniker) hat sie durchgeschaut und entdeckt, dass das Lenkgetriebe gewechselt werden müsste (irgendso ne Dichtung kaputt und man muss somit das ganze Teil rausmachen) und dass die Zylinderkopfdichtung kaputt ist :(

Der Betrüger (Verkäufer, privat) hatte noch gesagt er war bei der Inspektion und der Wagen wäre top ....

Vor lauter Aufregung (suchte genau dieses Modell seit Monaten) haben wir vergessen, nach genau diesem Schein zu fragen, dass wir das überprüfen ....

Meine Frage jetzt:

Kann ich ihn irgendwie belangen??? Weil es ist ja wohl klar, dass die Teile nicht erst vor 2 Wochen kaputt gegangen sind!

Ich hoffe es kann mir jmd helfen!
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #2
lisa

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Was genau steht im Kaufvertrag? Es kommt halt darauf an, ob im Vertrag steht, dass das Auto z.B. frisch ab Inspektion kommt, oder halt sog. "gekauft wie gesehen".

Je nachdem lässt sich da evtl was machen. Hast den Verkäufer schon darauf angesprochen? Wenn ja: Was sagt er zu deinen Vorwürfen?
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #3
Projekt-FBA

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die sache ist die, wenn du es beim mazda händler gekauft hast das auto, hast du 1 jahr garantie auf jedenfall und dann muss er es tauschen das lenkgetriebe oder die dichtung etc.

ansonsten, gibt nicht jeder händler garantie (müssen sie auch nicht).

dazu muss ic noch sagen das wenn ein händler oder verkäufer sagt, das auto wäre "TOP" kann das ja auch sein. So dinge wie dichtungen beim lenkgetriebe oder sowas werden nicht untersucht vom händler, das ist das risiko was man immer und überall hat :) da kannst du dann auch nichts dran ändern.
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #4
rippchen_

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Hallo,
muß nicht jeder Händler die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung von 2 Jahren geben? Eben auch bei gebrauchten Sachen? Dabei ist davon auszugehen, das Dinge, die im 1/2 Jahr kaputt gehen von Anfang an schadhaft waren, d.h., nach einem halben Jahr liegt die Beweislast beim Käufer und es wird schwieriger, Fehler nachzuweisen.
Aber nach drei Wochen einen Schaden - dafür müßte eigentlich der Händler gerade stehen.
Und wenn es kein Händler ist, muß im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass man keine Gewährleistung etc. übernimmt, sonst muß man auch als Privater die Gewährleistung geben?
Grüße
Henrik
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #5

necro9

er hats ja nich vom händler... sondern von privat...

bei gebrauchten sachen gilt ein Jahr... außer im Kaufvertrag steht zum Bleistift "Bastlerfahrzeug"... somit hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer keine rechte mehr sobald er das Fahrzeug übernommen hat... wie bei meinem RX-7 halt.

da es schon wenige wochen nach dem Kauf passiert ist... würde ich mit dem Verkäufer sprechen. Denn er muss es dir schon arglistig verschwiegen haben damit du da noch ordentlich was für bekommst. Vielleicht wurde er selber bei der Inspektion getäuscht.

Lass dir nen Kostenvoranschlag machen und dann ab zum Verkäufer vielleicht bezahlt er alles. Mindestens Halbe Halbe, wenn die rechtslage nich eindeutig ist.Ansonsten würde ich beim Anwalt mal anfragen. Erstberatung kostet nichts.

Viel erfolg...
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #6

starbucks

Gekauft wie gesehen gibt es nicht !


Selbst wenn er in dem Kaufvertrag schreibt Bastlerauto oder du nix mehr umtauschen um es mal durch die Blume zu schreiben ;)

Egal ,wie auch immer....es gibt soagr aktuelle Rechtssprechungen in den solche Fälle klar abgeschmettert wurden.

Thema gekauft wie gesehen -denn das gibt es nicht mehr .Höchstens noch in den Köpfen mancher Käufer bzw Verkäufer !

Ist genau so wie bei Ebay .....das gilt nicht mehr !


Verschleißteile sind sowie so nicht unter Garantie !
Höchstens verhandelbar mit dem Verkäufer.

Und wenn wie bei dir ,die Lenkung defekt ist....fällt das unter die Gewährleistung auch wenns den Verkäufer nicht schmeckt !

Ps: Merkt man sowas nicht bei der Probefahrt?

Und im übrigen wird es jedes Jahr aufs neue gesagt,zb vom ADAC....lassen sie ihren Wagen vor KAUF kontrollieren.

Lieber 50€ für sowas anlegen als sich rum zu ärgern.Gerade wenn man keine Ahnung hat :) Sorry musste mal gesagt werden :O)


Thema Inspektion, welche wurde denn gemacht?
Inspektion heißt noch lange nicht das der Wagen am anderen Tag noch TOP ist.Ist wie beim Tüv ,heute vorgestellt und morgen eine zumutung um es mal zu übertreiben !

Zylinderkopfdichtung, wenn die kaputt geht machen sich auch schon vorher Symtome bemerkbar....aber wenn man keine Ahnung hat ....naja....

Du hast in einem anderen Thread nichts davon geschrieben das die Kopfdichtung kaputt ist !

Sondern was von brauner Kühlflüssigkeit !

Ich glaube du solltest deinen Mazda zur Adoption frei geben,er hat es nicht gut bei dir !!!
 
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  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #7

Mad-Max

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Na na, nicht gleich so freundlich....

Und die defekten Dichtungen merkt man super, wenn die Servopumpe trocken läuft udn die auch getauscht werden muss.
Hatte den Spass auch schon durch. Seither pass ich wied er Luchs auf Servostadn auf. Dichtungen tauschen sagte man mir kann man lassen, das kommt wieder. Von daher hab ich ne gebrauchte Lenkung einbaun lassen, seither gehts...

mfg
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #8
Tha Rob

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Gekauft wie gesehen gibt es nicht !


Selbst wenn er in dem Kaufvertrag schreibt Bastlerauto oder du nix mehr umtauschen um es mal durch die Blume zu schreiben ;)

Egal ,wie auch immer....es gibt soagr aktuelle Rechtssprechungen in den solche Fälle klar abgeschmettert wurden.

Thema gekauft wie gesehen -denn das gibt es nicht mehr .Höchstens noch in den Köpfen mancher Käufer bzw Verkäufer !

Ist genau so wie bei Ebay .....das gilt nicht mehr !

Naja, es ist eine Frage der Formulierung. Wenn Dir ein Wagen als Ersatzteilspender verkauft wird, kannst Du - auch nicht juristisch - erwarten und verlangen, daß er morgen noch von alleine fährt oder TÜV bekommen würde. Oder um das Beispiel eBay aufzugreifen: Privatverkäufer können - rechtlich sauber - durchaus eine Gewährleistung ausschließen und ebensogut (scheinbar) intakte Ware als "defekt" deklariert verkaufen um - seriös - jegliche Reklamationen im Nachhinein ausschließen zu können.
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #9

Mad-Max

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Richtig, damit soll der Privatmann geschützt werden.
Man kann ja nicht von jedem erwarten, das er alles profimäßig abklären kann.

Wenn der Wagen aber als TOP verkauft wird und dann so offensichtliche Mängel dran sind, da denke ich mal gibts gute Chancen.

Selbst meine KArre: beim Händler gekauft, nach Aussage Vorbesitzer unfallfrei.
Hab leider rausfinden müssen, das mein Baby doch einiges zu erzählen hat.
Vielleicht hätte ichs mal bös mit Anwalt und so versuchen können, aber habs gelassen, weil das hätte sich böse mit Gutachten etc hingezogen und das konnt ich mir net leisten damals.

Ich würd den guten Mann jedenfalls mal vorsichtig drauf ansprechen, das doch da einiges offensichtlich im argen liegt und ob er denn bereit wär, Dir da entgegen zu kommen. Wenn nicht: mal ne Info einholen.
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #10

starbucks

re

yes so weit so gut !!

ja is schon klar wenns ein schrottauto (schalchtauto oder so)ist das man es nicht weiß!

Aber hier liegt es doch wohl auf der Hand oder?

Ps: arlistige täuschung is auslegungssache,im zweifelsfall für den geschädigten !

leider sind nicht alle dinge in deutschland klar geregelt !

heute so morgen so! um es mal zu übertreiben
 
  • Beim Kauf angeschwindelt - Rechtslage?? Beitrag #11
yasashiku

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also was du machen kannst ist den preis nachträglich drücken, das heisst, er muss dir wieder was zurückzahlen, weil der verkäufer verpflichtet ist mängel mit anzugeben, ansonsten hätte er es als bastlerfahrzeug verkaufen müssen.
wenn der Wagen die Mängel hatte btw. du nachweisen kannst, dass er die Mängel schon vor dem kauf hatte und das nicht im kaufvertrag steht, kannst ihm schon die kohle wieder aus der tasche ziehen :D
 
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