ärger mit dem finanzamt

Diskutiere ärger mit dem finanzamt im Mazda BT-50 und B-Serie Forum im Bereich Technikbereich: Die neue Zoom-Zoom Generation; hallo ich habe vor 4 wochen einen bt 50 gekauft 1,5 kabiene mit der annahme das dieser wagen als lkw versteuert wird.leider musste ich mich vom...
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #1

sobiewahn

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hallo
ich habe vor 4 wochen einen bt 50 gekauft 1,5 kabiene mit der annahme das dieser wagen als lkw versteuert wird.leider musste ich mich vom fa eines besseren belehren lassen.ich habe sicherheitshalber erst einmal einspruch eingelegt.hat irgendjemand ähnliche erfahrung gemacht und kann mit ein paar tips weiterhelfen??
danke im voraus
sobiewahn
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #2

Trittbrettfahrer

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Hallöchen,

muss mal dumm nachfragen. Hast Du wirklich einen 1,5 Kabiner, also den mit den Freestyle Türen, die nach hinten aufgehen, oder etwa doch einen Doppelkabiner mit 4 Türen?

Ich habe seit kurzem auch einen BT-50 1,5 Kabiner, allerdings habe ich die Zulassung über den Händler vornehmen lassen. Da gabs keine Probleme das Fahrzeug als LKW zuzulassen. Ca. 172€ Steuer macht das im Jahr.

Ich würde aber die Reaktion auf den Einspruch mal abwarten, vielleicht wars ja ein Versehen vom FA.

Wenn nicht solltest Du das FA vorort nochmals davon überzeugen, dass der Raum für die Personenbeförderung kürzer ist als die Ladefläche (wichtig). Zudem besitzt der Wagen hinten keine vollwertigen Sitze, ...ist also nicht vorrangig für Personenetransport ausgelegt.


...mehr weiss ich leider nicht.

Gruß
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #3

sobiewahn

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hallo trittbrettfahrer
vielen dank für deine antwort
ich habe tatsächlich den 1,5 freestyle genau wie du.mittlerweile habe ich post
vom fa bekommen das mein einspruch zulässig aber unbegründet ist !!und ich möchte ihn doch besser zurückziehen???die sache mit den sitzen habe ich auch angeführt .
wie misst du die länge der kabiene?ich komme auf 1,88 das wären dann 8cm länger als die ladefläche.den einspruch werde ich nicht zurückziehen.vielleicht könntest du mir verraten bei welchem fa dein wagen versteuert wird.:)
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #5

sobiewahn

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hallo trittbrettfahrer
ich hatte am freitag einen termin beim fa hannover.der mann hat ei bischen rumgemessen danach 1 stunde pallaver mit dem ergebnis pkw.das in anderen städten der bt als lkw besteuert wird interressiert ihn nicht.er arbeitet halt korreckt!!!!! LETZTE ANSAGE .notsitze raus auf 2 sitzplätze umschreiben und die lkw besteuerung ist kein problem.wenn das nicht krank ist.
vielen dank
sobiewahn
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #6

Roncalli

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Wenn ich mir die Vorschrift durchlese, ist die Entscheidung des Finanzbeamten auf den ersten Blick nicht zu beanstanden.

Denn:
Das Verhältnis der Boden-/Nutzfläche ist lediglich ein Kriterium für die Einstufung als PKW ("insbesondere").

Will heißen:
Ist die Nutzfläche zur Personenbeförderung bei einem Viersitzer größer als die Ladefläche, muss der Finanzbeamte das Fz. als PKW einstufen. Aber auch, wenn das nicht der Fall ist, kann er das. Nämlich dann, wenn er aus anderen Konstruktionsmerkmalen ableitet, dass Fahrzeuge "vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind".

Und da sind wir beim Problem der Ermessensausübung. Hier hat jeder Entscheidungsträger einen Ermessensrahmen, in dem er entscheiden kann. Die gegenteiligen Entscheidungen zweier Finanzbeamter können daher aus rechtlicher Sicht beide richtig sein, wenn keiner sein Ermessen missbraucht - auch wenn sie gleiche Fahrzeuge betreffen.

Das ist dem Bürger natürlich schwer zu vermitteln und betrifft im übrigen nicht nur die Finanzverwaltung. Solche Divergenzen sind in den meisten Rechtsbereichen denkbar.

Nur bei der Zahl der zu demontierenden Notsitze irrt der Beamte. Wenn ich mir die Vorschrift ansehe und davon ausgehe, dass das Fz. ein Viersitzer (2+2) ist, reicht es aus, wenn Du die Zulassung um einen Notsitz reduziert. Erfasst werden nur Fahrzeuge mit mindestens vier Sitzplätzen (3 + 1 Fahrersitz). Ein Dreisitzer also nicht.

Und den Sitz als solchen musst Du vielleicht gar nicht demontieren. Baust Du etwa den 4. Gurt aus, hast Du aus rechtlicher Sicht ja nur noch drei Sitze. Theoretisch müsste man dann sogar die Papiere ändern können. Aber da würde ich mal in einem Fachforum für Geländefahrzeuge suchen. Dort sind bestimmt findige Menschen unterwegs, die die Vorschriften exakt kennen.

Roncalli
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #7

sobiewahn

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hallo roncalli
was du schreibst ist absolut richtig.es ist in meinem fall tatsächlich ermessenssache die ganze sache mit mitteltunnel abziehen und radkästen zählen mit ,stimmt alles nicht wirklich.er hat mir jeden paragraphen gezeigt.
ich war heute beim tüv und habe die beiden notsitze ausgebaut und auf 2 sitzplätze umschreiben lassen
die gurte können drin bleiben weil bereits eine lkw zulassung vorlag?!
die welt ist verrückt
gruß
micha
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #8

o-goschy

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hallo sobiewahn

der bt50 ist also als lkw vom fa akzeptiert worden . hast du dafür eine förderung bekommen wie i-zulage oder warum tuen die sich so schwer

mfg:)
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #9

sobiewahn

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hallo sobiewahn

der bt50 ist also als lkw vom fa akzeptiert worden . hast du dafür eine förderung bekommen wie i-zulage oder warum tuen die sich so schwer

mfg:)

keine ahnung was eine i zulage ist. es ging mir ja nur um die lkw besteurung und die ist ermessensgrundlage des beamten und wenn der einen schlechten t
ag hat bezahlst du halt die pkw steuer.
alles klar
sobiewahn
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #10

displayuser

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Hallo,
ich habe mir auch vor 2 Wochen einen BT-50 Toplands Doppelkabine gekauft. Der Wagen war ein Jahr alt und auf dem Händler als Lkw zugelassen. Steht auch im Schein "Lkw offener Kasten"
Selbst bei den Autoversicherungen ist der Wagen nicht als Kfz sonden als Lkw gelistet und so jetzt auch von mir versichert worden. Den Steuerbescheid habe ich noch nicht bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass er als Lkw durchgeht.
Ich halte Euch auf den Laufenden.
Gruß Andreas
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #11

xela.

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... tja, leider sind unsere Zulassungsstellen/Landratsämter und die Finanzämter in Deutschland sehr oft unterschiedlicher Meinung was die Besteuerung diverser Fahrzeuge angeht und das (meist) schlimme daran ist das sie alle irgendwie recht haben. Nur das die eine oder andere Behörde mehr oder weniger gewillt ist als die andere und es dann zu einem teilweise Zulassungswirrwarr in ganz D kommt, das fängt ja schon von einem zu nächsten Landkreis/Zulassungsstelle an. Man (n) kann dann nur die Arschbacken zusammenzwicken und durch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #12

sobiewahn

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Hallo,
ich habe mir auch vor 2 Wochen einen BT-50 Toplands Doppelkabine gekauft. Der Wagen war ein Jahr alt und auf dem Händler als Lkw zugelassen. Steht auch im Schein "Lkw offener Kasten"
Selbst bei den Autoversicherungen ist der Wagen nicht als Kfz sonden als Lkw gelistet und so jetzt auch von mir versichert worden. Den Steuerbescheid habe ich noch nicht bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass er als Lkw durchgeht.
Ich halte Euch auf den Laufenden.
Gruß Andreas

hallo andreas
leider wird daraus wahrscheinlich nichts werden.dem fa ist es völlig egal was in den papieren steht allein das verhältnis ladefläche zu innenraum interessiert die und ausserdem hast du einen 5 sitzer was die lkw besteuerung fast unmöglich (zumindest in hannover) macht aber vielleicht hast du ja glück mit deinem fa. ausschließen kann man heutzutage nichts.
aber trotzdem hast du ein tolles auto gekauft ich wünsch dir viel spaß damit.
ich fahre meinen jetzt seit einem jahr und bin immer noch total zufrieden, nur die nicht vorhande ausssenspiegelheizung nervt und leider nur 2 haltepunkte
auf der ladefläche.vielleicht hat ja jemand einwen tip.
micha
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #13

displayuser

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Hallo zusammen,
mitlerweile habe ich kfz-Steuern gezahlt. Und leider wurde er als Pkw versteuert. Die nette Dame vom Amt hat mir erklärt - das Fahrzeug hat mehr als 2 Sitz (hat ja 5 eingetragen) und ist somit ein Pkw, egal was im Schein steht und wie er versichert ist.

Finanzamt => Pkw
Schein => Lkw
Versicherung => Lkw


Gruß Andreas
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #14

sobiewahn

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Hallo zusammen,
mitlerweile habe ich kfz-Steuern gezahlt. Und leider wurde er als Pkw versteuert. Die nette Dame vom Amt hat mir erklärt - das Fahrzeug hat mehr als 2 Sitz (hat ja 5 eingetragen) und ist somit ein Pkw, egal was im Schein steht und wie er versichert ist.

Finanzamt => Pkw
Schein => Lkw
Versicherung => Lkw


Gruß Andreas

hallo andreas
ich würde an deiner stelle den pick up auf pkw umschreiben lassen, dann sparst du immerhin noch ein paar kröten bei der versicherung.
gruß
micha
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #15

tscheibieh

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Ich stehe nun vor dem Gleichen Problem.

Im März 2009 vor dem Kauf meines BT50 mit 1,5-Kabine habe ich extra beim zusdtändigen Finanzamt nachgefragt und die (leider nur mündliche) Bestätigung bekommen, dass er als LKW versteuert wird.

Jetzt nach 2 Jahren wollen sie ihn auf PKW umstellen, da er nach Bauart hauptsächlich der Personenbeförderung dient.

Wie hier schon erwähnt, kann das Verhältnis von Ladefläche zu Gesamtnutzfläche als Kriterium dienen, MUSS aber nicht.
Laut diesem Urteil (betraf allerdings eine richtige DOKA) darf der Mitteltunnel und Pedalraum NICHt abgezogen werden vom Personenbeförderungsraum:

Finanzgericht Münster, 13 K 4411/07 Kfz

Gibt es hier im Forum jemand, der diese Werte schon exakt ermitteln ließ oder gibt es von Mazda entsprechende Datenblätter?
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #16

sobiewahn

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Ich stehe nun vor dem Gleichen Problem.

Im März 2009 vor dem Kauf meines BT50 mit 1,5-Kabine habe ich extra beim zusdtändigen Finanzamt nachgefragt und die (leider nur mündliche) Bestätigung bekommen, dass er als LKW versteuert wird.

Jetzt nach 2 Jahren wollen sie ihn auf PKW umstellen, da er nach Bauart hauptsächlich der Personenbeförderung dient.

Wie hier schon erwähnt, kann das Verhältnis von Ladefläche zu Gesamtnutzfläche als Kriterium dienen, MUSS aber nicht.
Laut diesem Urteil (betraf allerdings eine richtige DOKA) darf der Mitteltunnel und Pedalraum NICHt abgezogen werden vom Personenbeförderungsraum:

Finanzgericht Münster, 13 K 4411/07 Kfz

Gibt es hier im Forum jemand, der diese Werte schon exakt ermitteln ließ oder gibt es von Mazda entsprechende Datenblätter?

hallo tscheibieh
die ganze rechnerei bringt nichts.fahr zum tüv und lass die anzahl der sitzplätze auf 2 reduzieren dann können sie dich mal.ansonsten schau mal forum pickuptrucks.de rein da wird alles etwas ausführlicher diskutiert.
viel erfolg
sobiewahn
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #17

tscheibieh

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War jetzt beim Finanzamt. Sitze ausbauen genügt nicht. Müssen auch Gurte raus.
Wie kommt man da an den Gurtaufroller, ohne die ganze Innenverkleidung zu zerstören?
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #18

sobiewahn

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hallo tscheibieh
auch hier nochmal
melde dich doch direckt bei mir [email protected].
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #19

2009er BT-50

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Hallo wollte mal meine Erfahrung mit dem Finanzamt berichten.
Also das erste Jahr lief alles ohne Probleme ich zahlte LKW-Steuer.
Im zweiten Jahr bekam ich ein Schreiben das sich etwas geändert hat und ich nun PKW Steuer zahlen solle. Als erstes habe ich Einspruch eingelegt dann kam es zum Schriftwechsel mit dem Finanzamt.
Rausgekommen ist nun bei uns im Kreis Neuss:
Mein Fahrzeug der BT-50 L-Cab 1,5 Kabiner mit zwei Notsitzen.
Ich habe dem Finanzamt den Aufbau meines Fahrzeuges beschrieben und man hat mir Recht gegeben denn 1,5 Kabiner mit zwei Notsitzen werden bei uns wie 1 kabiner versteuert und somit zahle ich weiter die LKW Steuer.

Hoffe mein Beitrag war Hilfreich.
 
  • ärger mit dem finanzamt Beitrag #20

Attila

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Hi,
ja das ist ein altes aber immer wieder aktuelles Thema !
Ich fahre meinen BTR-50 (1,5 Kabine) seit 2 Jahren als LKW versteuert.
Vor ca. 2 Monaten bekam ich einen Steuerbescheid wonach mein BT nun als PKW zu versteuern wäre. Bei der Rücksprache mit dem FA erfuhr ich, das der BT wegen der 4 eingetragenen Sitzplätze als PKW laufen müsse.
Auf meine Bemerkung, daß ich die beiden Notsitze demontiert und durch ein Ablagebrett ersetz habe teilte man mir mit, daß ich die beiden Sitze beim TÜV austragen lassen sollte - damit wäre es wieder ein LKW.
Beim TÜV habe ich dann erfahren, daß dies kein Problem wäre - allerdings müßte ich die beiden hinteren Sicherheitsgurte demontieren und - das ist wirklich der Gipfel - die entsprechenden Gewinde durch zuschweißen unbrauchbar machen !! Da ich nicht mit einem Schweißgerät in der Kabine hantieren möchte hab ich erst mal beim FA Einspruch erhoben (mit entsprechenden Bildern woraus zu erkennen ist, daß ich einen 2-Sitzer habe).

Etwa 2 Wochen später erhielt ich einen neuen Steuerbescheid - es ist wieder ein LKW !!

Allerdings mit der Aufforderung die 2 Sitze austragen zu lassen !

Mal sehen, vielleicht muß ich den Einspruch jetzt jährlich durchführen !;-)

Gruß

Attila
 
Thema:

ärger mit dem finanzamt

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