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AW: Sicherheitsaspekt Tieferlegungsfedern / Tieferlegung allgemein
Mag verwirrend sein, aber das Vorhandensein einer ABE heißt noch lange nicht, dass das Ganze dann eintragungsfrei ist. Auch mit einer ABE kann eine Eintragung verpflichtend sein, wodurch sich dann der gleiche Effekt ergibt, wie mit einem Teilegutachten.
Ob der Umbau durch die ABE eintragungsfrei ist, ergibt sich erst durch sehr aufmerksames Studieren und Verstehen der ABE und der Auflagen, die darin für das jeweilige Fahrzeug aufgelistet werden. Mein Vater hatte auch mal Felgen mit ABE gekauft - ich musste ihn dann zwei Jahre später nach Lektüre der ABE darüber aufklären, dass in den Auflagen für sein Auto explizit eine Abnahme verlangt wird, er die Räder also hätte längst eintragen lassen müssen.
Gruß,
Christian
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