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Mazda BT-50 und B-Serie Der sensationelle Mazda BT-50 ist viel mehr als nur ein Pickup - genau wie sein Vorgänger, die B-Serie




Du betrachtest gerade: ärger mit dem finanzamt

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Alt 07.03.2010, 13:44   #1 (permalink)
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 4
Unglücklich ärger mit dem finanzamt

hallo
ich habe vor 4 wochen einen bt 50 gekauft 1,5 kabiene mit der annahme das dieser wagen als lkw versteuert wird.leider musste ich mich vom fa eines besseren belehren lassen.ich habe sicherheitshalber erst einmal einspruch eingelegt.hat irgendjemand ähnliche erfahrung gemacht und kann mit ein paar tips weiterhelfen??
danke im voraus
sobiewahn
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Alt 09.03.2010, 17:51   #2 (permalink)
Neuling
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 6
AW: ärger mit dem finanzamt

Hallöchen,

muss mal dumm nachfragen. Hast Du wirklich einen 1,5 Kabiner, also den mit den Freestyle Türen, die nach hinten aufgehen, oder etwa doch einen Doppelkabiner mit 4 Türen?

Ich habe seit kurzem auch einen BT-50 1,5 Kabiner, allerdings habe ich die Zulassung über den Händler vornehmen lassen. Da gabs keine Probleme das Fahrzeug als LKW zuzulassen. Ca. 172€ Steuer macht das im Jahr.

Ich würde aber die Reaktion auf den Einspruch mal abwarten, vielleicht wars ja ein Versehen vom FA.

Wenn nicht solltest Du das FA vorort nochmals davon überzeugen, dass der Raum für die Personenbeförderung kürzer ist als die Ladefläche (wichtig). Zudem besitzt der Wagen hinten keine vollwertigen Sitze, ...ist also nicht vorrangig für Personenetransport ausgelegt.


...mehr weiss ich leider nicht.

Gruß
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Alt 10.03.2010, 16:07   #3 (permalink)
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 4
Themenstarter Themenstarter
AW: ärger mit dem finanzamt

hallo trittbrettfahrer
vielen dank für deine antwort
ich habe tatsächlich den 1,5 freestyle genau wie du.mittlerweile habe ich post
vom fa bekommen das mein einspruch zulässig aber unbegründet ist !!und ich möchte ihn doch besser zurückziehen???die sache mit den sitzen habe ich auch angeführt .
wie misst du die länge der kabiene?ich komme auf 1,88 das wären dann 8cm länger als die ladefläche.den einspruch werde ich nicht zurückziehen.vielleicht könntest du mir verraten bei welchem fa dein wagen versteuert wird.
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Alt 12.03.2010, 19:18   #4 (permalink)
Neuling
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 6
Lächeln AW: ärger mit dem finanzamt

Hallo sobiewahn,

schau doch bitte mal auf den folgenden zwei Internet-Seiten:

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

Ich selbst musste nicht messen, den die Zulassung nahm der Haendler vor.

Gruß

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Alt 15.03.2010, 15:50   #5 (permalink)
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 4
Themenstarter Themenstarter
AW: ärger mit dem finanzamt

hallo trittbrettfahrer
ich hatte am freitag einen termin beim fa hannover.der mann hat ei bischen rumgemessen danach 1 stunde pallaver mit dem ergebnis pkw.das in anderen städten der bt als lkw besteuert wird interressiert ihn nicht.er arbeitet halt korreckt!!!!! LETZTE ANSAGE .notsitze raus auf 2 sitzplätze umschreiben und die lkw besteuerung ist kein problem.wenn das nicht krank ist.
vielen dank
sobiewahn
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Alt 15.03.2010, 23:14   #6 (permalink)
Mazda-Forum Profi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: NRW
Beiträge: 343

Mazda 2 Impression - 86 PS - - Brilliantschwarz -
AW: ärger mit dem finanzamt

Wenn ich mir die Vorschrift durchlese, ist die Entscheidung des Finanzbeamten auf den ersten Blick nicht zu beanstanden.

Denn:
Das Verhältnis der Boden-/Nutzfläche ist lediglich ein Kriterium für die Einstufung als PKW ("insbesondere").

Will heißen:
Ist die Nutzfläche zur Personenbeförderung bei einem Viersitzer größer als die Ladefläche, muss der Finanzbeamte das Fz. als PKW einstufen. Aber auch, wenn das nicht der Fall ist, kann er das. Nämlich dann, wenn er aus anderen Konstruktionsmerkmalen ableitet, dass Fahrzeuge "vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind".

Und da sind wir beim Problem der Ermessensausübung. Hier hat jeder Entscheidungsträger einen Ermessensrahmen, in dem er entscheiden kann. Die gegenteiligen Entscheidungen zweier Finanzbeamter können daher aus rechtlicher Sicht beide richtig sein, wenn keiner sein Ermessen missbraucht - auch wenn sie gleiche Fahrzeuge betreffen.

Das ist dem Bürger natürlich schwer zu vermitteln und betrifft im übrigen nicht nur die Finanzverwaltung. Solche Divergenzen sind in den meisten Rechtsbereichen denkbar.

Nur bei der Zahl der zu demontierenden Notsitze irrt der Beamte. Wenn ich mir die Vorschrift ansehe und davon ausgehe, dass das Fz. ein Viersitzer (2+2) ist, reicht es aus, wenn Du die Zulassung um einen Notsitz reduziert. Erfasst werden nur Fahrzeuge mit mindestens vier Sitzplätzen (3 + 1 Fahrersitz). Ein Dreisitzer also nicht.

Und den Sitz als solchen musst Du vielleicht gar nicht demontieren. Baust Du etwa den 4. Gurt aus, hast Du aus rechtlicher Sicht ja nur noch drei Sitze. Theoretisch müsste man dann sogar die Papiere ändern können. Aber da würde ich mal in einem Fachforum für Geländefahrzeuge suchen. Dort sind bestimmt findige Menschen unterwegs, die die Vorschriften exakt kennen.

Roncalli
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Alt 16.03.2010, 16:54   #7 (permalink)
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 4
Themenstarter Themenstarter
AW: ärger mit dem finanzamt

hallo roncalli
was du schreibst ist absolut richtig.es ist in meinem fall tatsächlich ermessenssache die ganze sache mit mitteltunnel abziehen und radkästen zählen mit ,stimmt alles nicht wirklich.er hat mir jeden paragraphen gezeigt.
ich war heute beim tüv und habe die beiden notsitze ausgebaut und auf 2 sitzplätze umschreiben lassen
die gurte können drin bleiben weil bereits eine lkw zulassung vorlag?!
die welt ist verrückt
gruß
micha
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