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AW: ärger mit dem finanzamt
Wenn ich mir die Vorschrift durchlese, ist die Entscheidung des Finanzbeamten auf den ersten Blick nicht zu beanstanden.
Denn:
Das Verhältnis der Boden-/Nutzfläche ist lediglich ein Kriterium für die Einstufung als PKW ("insbesondere").
Will heißen:
Ist die Nutzfläche zur Personenbeförderung bei einem Viersitzer größer als die Ladefläche, muss der Finanzbeamte das Fz. als PKW einstufen. Aber auch, wenn das nicht der Fall ist, kann er das. Nämlich dann, wenn er aus anderen Konstruktionsmerkmalen ableitet, dass Fahrzeuge "vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind".
Und da sind wir beim Problem der Ermessensausübung. Hier hat jeder Entscheidungsträger einen Ermessensrahmen, in dem er entscheiden kann. Die gegenteiligen Entscheidungen zweier Finanzbeamter können daher aus rechtlicher Sicht beide richtig sein, wenn keiner sein Ermessen missbraucht - auch wenn sie gleiche Fahrzeuge betreffen.
Das ist dem Bürger natürlich schwer zu vermitteln und betrifft im übrigen nicht nur die Finanzverwaltung. Solche Divergenzen sind in den meisten Rechtsbereichen denkbar.
Nur bei der Zahl der zu demontierenden Notsitze irrt der Beamte. Wenn ich mir die Vorschrift ansehe und davon ausgehe, dass das Fz. ein Viersitzer (2+2) ist, reicht es aus, wenn Du die Zulassung um einen Notsitz reduziert. Erfasst werden nur Fahrzeuge mit mindestens vier Sitzplätzen (3 + 1 Fahrersitz). Ein Dreisitzer also nicht.
Und den Sitz als solchen musst Du vielleicht gar nicht demontieren. Baust Du etwa den 4. Gurt aus, hast Du aus rechtlicher Sicht ja nur noch drei Sitze. Theoretisch müsste man dann sogar die Papiere ändern können. Aber da würde ich mal in einem Fachforum für Geländefahrzeuge suchen. Dort sind bestimmt findige Menschen unterwegs, die die Vorschriften exakt kennen.
Roncalli
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